zum Hauptinhalt
Der ehemalige KSK-Kommandeur Brigadegeneral Markus Kreitmayr geht vor dem Beginn seines Prozesses in den Gerichtssaal. Dem 55-Jährigen wird unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vorgeworfen. Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren.

© picture alliance/dpa

Munitionsaffäre beim KSK: Verfahren gegen früheren Spezialkräfte-Kommandeur eingestellt

Als bei den Spezialkräften das Fehlen bemerkt wurde, hatte Kreitmayr die straffreie und anonyme Rückgabe erlaubt. Nun ist das Verfahren gegen ihn gegen Geldauflage eingestellt worden.

Im Prozess um eine Munitionsaffäre hat das Landgericht Tübingen das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gegen eine Geldauflage eingestellt. Das teilte die zuständige Kammer am Montag mit. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zu beenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vorgeworfen.

Kreitmayr erlaubte die straffreie und anonyme Rückgabe von Munition

Hintergrund der Munitionsaffäre beim KSK in Calw westlich von Stuttgart war laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für 2019 erhebliche Fehlbestände entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen, Tausende Schuss fehlten. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben konnten.

Das KSK ist ein Eliteverband der Bundeswehr. Die Kommandosoldaten sind etwa für die Befreiung und Rettung von Geiseln im Ausland, aber auch für Einsätze zur Landes- und Bündnisverteidigung zuständig. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK.

ARCHIV - 10.05.2021, Baden-Württemberg, Calw: Kommandosoldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, demonstrieren während eines Videodrehs zum Tag der Bundeswehr die Überwältigung einer Zielperson aus einem Auto.
ARCHIV - 10.05.2021, Baden-Württemberg, Calw: Kommandosoldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, demonstrieren während eines Videodrehs zum Tag der Bundeswehr die Überwältigung einer Zielperson aus einem Auto.

© dpa/Marijan Murat

Geldauflage ist keine Vorstrafe

Der Verteidiger des Angeklagten hatte am Montag zunächst noch gesagt, sein Mandant tue sich sehr schwer mit einer Zustimmung zum Vorschlag des Gerichts. Ein Verfahren so zu beenden, „wäre immer mit einem Makel behaftet“. Nach Verhandlungspausen und nachdem der Vorsitzende Richter Armin Ernst versichert hatte, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, stimmte Kreitmayr schließlich zu. Er ist durch die Geldauflage nicht vorbestraft. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung möglicher Diebstähle unmöglich gemacht worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt habe.

Kreitmayr hatte sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen geäußert. Es sei ihm damals bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befunden habe. Doch ihm sei wichtig gewesen, dass die Munition der Elitetruppe nicht in falsche Hände gelange. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false