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Nach dem Berliner Kopftuch-Urteil: "Das Gericht stärkt den Rechtsfrieden"

Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts Berlin, das einer jungen Muslimin Entschädigung zusprach, weil sie wegen ihres Kopftuchs keine Ausbildungsstelle bekam, ist von Gleichstellungsexperten und Muslimen am Donnerstag begrüßt worden. „Das ist ein Urteil mit Signalwirkung“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders.

Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts Berlin, das einer jungen Muslimin Entschädigung zusprach, weil sie wegen ihres Kopftuchs keine Ausbildungsstelle bekam, ist von Gleichstellungsexperten und Muslimen am Donnerstag begrüßt worden.

„Das ist ein Urteil mit Signalwirkung“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Es stellt klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht beim Zugang zur Beschäftigung diskriminiert werden dürfen..“ Nach Erkenntnissen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Forschung und der Beratungspraxis beeinträchtigt das Tragen eines Kopftuchs die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt deutlich. Arbeitgeber hätten da "noch wenig Unrechtbewusstsein".

Lüders bestätigte damit aus der Praxis ihrer Behörde die Erfahrungen des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB), der die junge Frau beim Gang vor Gericht unterstützt hatte. Die Juristin des Antidiskriminierungsnetzwerks des TBB, Eva Maria Andrades kennt nach eigenen Angaben viele Frauen, denen das Gleiche passiert wie der Bewerberin in der Zahnarztpraxis. Weil aber die Beweislage schwierig sei und sie noch mehr Scherereien fürchteten, klagten die Frauen nicht. Auch die Frauenorganisation von Milli Görüs, einer der größten muslimischen Vereinigungen, verweist darauf, dass die junge Berlinerin kein Einzelfall sei. Viele muslimische Frauen scheiterten schon im Bewerbungsgespräch, weil sie ein Kopftuch tragen, erklärte deren Vorsitzende Hatice Şahin. "So vergeuden wir bestens ausgebildete Potenziale und grenzen qualifizierte Menschen allein aufgrund ihres Glaubens aus. Das können und dürfen wir uns auf Dauer nicht erlauben.“

Der Zentralrat der Muslime erwartet sich vom Berliner Urteil auch Folgen für die Kopftuchgesetze der Länder: Er hoffe, dass nun auch "die in einigen Bundesländern aufgesetzten Kopftuchverbotsgesetze für Lehrerinnen bald kippen", sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek, dem Tagesspiegel. Mazyek zeigte sich erleichtert, dass das Berliner Urteil "nach einer langen Durststrecke" nun die konsequente Anwendung des Grundgesetzes anmahne, wo der Schutz der Religionsausübung verbrieft sei. Bisher hätten sich viele hinter der Formel von der Neutralität des Staates verstecken können, sagte Mazyek, obwohl sie "etwas anderes meinten: Die radikale Ablehnung des Religiösen". Das Berliner Urteil dagegen stärke "den Rechtsfrieden und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt".

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