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Nach Hartz-Urteil: CSU und Opposition sehen FDP-Steuerpläne vor dem Aus

Die Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig. Dass die Sätze erhöht zwingend werden müssen, sagen die Karlsruher Bundesrichter ausdrücklich nicht. Dennoch nutzen Gegner der liberalen Steuerpläne das Urteil als Argumentationshilfe.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze sieht die CSU die Steuerpläne der FDP vor dem Ende. CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich geht davon aus, dass es eine Anhebung der staatlichen Ausgaben zur Existenzsicherung von Kindern geben wird. Dadurch werde der Handlungsspielraum für andere Aktionen eingeschränkt, etwa für neue Ausgaben oder die Senkung von Einnahmen. Vor allem der Regierungspartner FDP dringt auf rasche Steuersenkungen in erheblichem Umfang.

Auch die SPD sieht die Steuerpläne von Union und FDP als überholt an. Der Karlsruher Entscheid bedeute, dass der Staat noch mehr Geld als bisher für Sozialleistungen ausgeben werde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Damit seien "die ohnehin absurden Steuersenkungspläne der Koalition endgültig obsolet".

Künast: Neuregelung kostet zehn Milliarden Euro

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber, die damalige rot-grüne Bundesregierung, zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen.

Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Das bedeute nicht automatisch, dass die Sätze angehoben werden müssten. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV- Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten besser gestellt worden, forderten die Richter.

FDP hält Kosten für "überschaubar"

Die FDP hält ihrerseits an den geplanten Steuerentlastungen fest. Fraktionschefin Birgit Homburger erwartet trotz der nötigen Korrektur der Hartz-IV-Sätze einen "überschaubaren zusätzlichen Finanzbedarf". Eine konkrete Zahl nannte sie nicht.

Hingegen rechnet Grünen-Fraktionschefin Renate Künast mit bis zu zehn Milliarden Euro Mehrkosten. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer sauberen Berechnung der Regelsätze werde mit Sicherheit zu einer Erhöhung der Bezüge führen.

Die Linke sieht in dem Urteil eine schwere Schlappe für die Regierung. Es sei eine "dramatische Ohrfeige, die da ausgeteilt wurde", sagte der designierte Parteichef Klaus Ernst am Dienstag dem Nachrichtensender n-tv. "Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte“, fügte er in einer Erklärung hinzu. (sf/dpa/ddp/AFP)

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