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In Washington sind Blumen vor dem Supreme Court in ein symbolisch grünes Bandana gehüllt.

© IMAGO/NurPhoto/ Bryan Olin Dozier

Nach Supreme-Court-Urteil zu Abtreibungen: Gericht in Georgia setzt umstrittenes Herzschlag-Gesetz um

Mit Georgia verbietet der nächste US-Bundesstaat Abtreibungen. Nach Feststellen eines Herzschlags beim Fötus darf eine Schwangerschaft nicht beendet werden.

Wenige Wochen nach der umstrittenen Abtreibungsentscheidung des Obersten Gerichtshofes in den USA hat ein Bundesgericht entschieden, dass im Bundesstaat Georgia künftig strenge Regeln für Schwangerschaftsabbrüche gelten dürfen. Das Berufungsgericht des Bundes entschied am Mittwoch, dass das sogenannte Herzschlag-Gesetz sofort in Kraft treten könne.

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Demnach dürfen Frauen in dem Bundesstaat ihre Schwangerschaft nicht mehr beenden, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann bereits nach der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Über das Gesetz aus Georgia war mehrere Jahre lang vor Gericht verhandelt worden.

Die Richter erklärten, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes habe den Weg für das Inkrafttreten des Gesetzes geebnet: Das Urteil des Supreme Courts stelle klar, dass die Verfassung kein Recht auf Abtreibung vorsehe - daher könne Georgia diese verbieten, heißt es in der Urteilsbegründung vom Mittwoch.

Das Gesetz in Georgia sieht Ausnahmen in Fällen von Vergewaltigung und Inzest vor, sofern diese bei der Polizei angezeigt werden. Es sind demnach auch spätere Abtreibungen erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr oder der Fötus nicht lebensfähig ist.

Entscheidung nun bei Bundesstaaten

Der Supreme Court hatte Ende Juni das seit fast 50 Jahren bestehende Recht auf Abtreibung gekippt und argumentiert, es sei nicht in der Verfassung verankert. Da es kein landesweites Gesetz gibt, das das Recht zum Schwangerschaftsabbruch schützt, liegt die Gesetzgebung nun bei den Bundesstaaten.

Vor allem republikanisch regierte Bundesstaaten versuchen, möglichst schnell ein restriktives Abtreibungsrecht zu verankern. Sie werden dabei teilweise von örtlichen Gerichten zumindest vorübergehend wieder gestoppt. (dpa)

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