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Julian Assange.

© Reuters

Update

Neue Ermittlungen: Doch wieder Vergewaltigungs-Verdacht gegen Wikileaks-Gründer

Julian Assange vom Enthüllungsportal Wikileaks muss doch eine Anklage wegen Vergewaltigung fürchten: Die schwedische Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf nun plötzlich erneut. Die Hintergründe bleiben im Dunkeln.

Seltsames Hin und Her um den Internet-Aktivisten Julian Assange: Schwedens Justiz ermittelt nun doch wieder gegen den Gründer des Enthüllungsportals Wikileaks wegen Verdachts der Vergewaltigung. Die neu zuständige Oberstaatsanwältin Marianne Ny teilte am Mittwoch mit, dass erneut eine Voruntersuchung gegen den 39-jährigen Australier eingeleitet wird. Es geht um den Verdacht auf Vergewaltigung in einem Fall sowie sexuellen Zwang und sexuelle Belästigung in einem zweiten Fall.

Assange bestreitet alle Vorwürfe und hält sie für ein Komplott, um ihn mundtot zu machen. Er ist im Juli durch die Wikileaks-Veröffentlichung von US-Geheimdokumenten zum Afghanistan-Krieg international bekannt geworden.

Mit der neuen Einstufung haben die schwedischen Behörden zum zweiten Mal seit der Aussage von zwei Frauen gegen Assange vor knapp zwei Wochen ihre Bewertung des Falls komplett geändert. Die zuerst zuständige Staatsanwältin stellte gegen den Australier einen Haftbefehl aus, der innerhalb von 24 Stunden von einer anderen Oberstaatsanwältin zurückgenommen wurde. Diese bezeichnete den Verdacht auf Vergewaltigung danach als unbegründet und stufte den Verdacht im zweiten Fall von "sexueller Belästigung" auf "Belästigung" herunter.

Die inzwischen zuständige Göteborger Oberstaatsanwältin Ny erklärte, sie bewerte die Vorwürfe anders. Zu Einzelheiten wollte sie nicht Stellung nehmen. Assange-Anwalt Leif Silbersky sagte der Zeitung "Aftonbladet": "Jetzt geht dieser Zirkus immer weiter. Mein Mandant ist zornig und enttäuscht." Silbersky teilte nicht mit, ob der Wikileaks-Gründer überhaupt noch in Schweden ist: "Ich will nur soviel sagen, dass ich mit ihm immer Kontakt aufnehmen kann." Assange hatte am Montag erstmals selbst zu den Vorwürfen ausgesagt. Anfang der Woche wurde die Öffentlichkeit auch von der Mitteilung der schwedischen Zuwanderungsbehörde überrascht, dass Assange eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für das skandinavische Land beantragt hat. Es blieb aber unklar, ob das vor oder nach den Vorwürfen der beiden Frauen gegen ihn geschehen war.

Erfreut äußerte sich der Anwalt Claes Bergström als Vertreter der beiden Frauen, die nach ihren sexuellen Kontakten mit dem Australier gemeinsam zur Polizei gegangen waren: "Man weiß nicht, wie das Ganze ausgeht. In jedem Fall ist dies jetzt eine Ehrenrettung für die beiden Frauen, denen man vorgeworfen hat, dass sie sich alles nur ausgedacht haben." (dpa)

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