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Ein Angeklagter mit seinen Verteidigern im Gericht. Der Vorwurf lautet: Mord.

© Foto: Bernd Wüstneck/zb/dpa

Neue Prozesse nach Freisprüchen?: Mit einem Rechtsstaat sollte man rechnen können

Die Regierung bewirbt die deutsche Justiz, aber will in Mordfällen die Rechtskraft von Strafurteilen schwächen - das passt nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Falls es jemandem entgangen ist: Wir sind Rechtsstaat. Mit diesem Claim wirbt das Bundesjustizministerium um Vertrauen für Gesetze und Gerichte. Möglicherweise ist da was am bröckeln. Plakate zeigen Küssende, Lachende, Ernste. Die Ernsten sind eine Richterin und ein Angeklagter mit seiner Anwältin. Ansonsten wirkt der Rechtsstaat heiter.

Zum Angeklagten heißt es: „Wir sind unschuldig. Bis das Gegenteil feststeht“. Geworben wird für das Prinzip der Unschuldsvermutung. Gute Sache. Aber wann genau steht das Gegenteil fest? Und was bedeutet es, wenn Schuld oder Unschuld „feststehen“? Hier geht es um das Thema Rechtskraft von Urteilen, für das offenkundig noch kein Plakatmotiv erdacht wurde.

Ein Strafurteil ist im Prinzip sakrosankt

Vielleicht ist es besser so. Denn das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie es diese Rechtskraft etwas schwächen kann. Strafurteile sind, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, im Prinzip sakrosankt. Niemand darf wegen derselben Tat ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden. Ein Verurteilter muss sich ebenso darauf verlassen können wie ein Freigesprochener, dass Strafmaß oder Unschuld „feststehen“. Tauchen neue Beweise auf, kann ein Verurteilter zwar eine Wiederaufnahme beantragen. Umgekehrt gilt dies aber nicht. Einmal rechtskräftig freigesprochen, immer freigesprochen. Nur Mini-Ausnahmen sind möglich, etwa bei einem Geständnis.

Das Super-Beweismittel DNA-Spur setzt die Politik unter Druck. Sogar bei lange zurückliegenden Mordfällen sollen alte Partikelspuren zu neuen Verfahren führen, meint die Regierung – auch zulasten eines Freigesprochenen. Ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Die Diskussion geht schon länger. Immer wieder wird der Fall Frederike von Möhlmann angeführt, deren mutmaßlicher Mörder frei herumlaufen darf. „Schuld sind die Gesetze“, schreibt „Bild“.

In Schweden oder Dänemark könnte man den Mörder bestrafen

Gemeint ist unter anderem das Grundgesetz, das sich zum Verbot eines zweiten Verfahrens zur selben Tat bekennt. Soll es unangetastet bleiben, wird die geplante Änderung in der Strafprozessordnung zum Grenzgang. Es soll wohl trotzdem versucht werden. In Schweden oder Dänemark würde der Möhlmann-Mördern bestraft werden können, heißt es. Richtig, aber in Spanien und Frankreich nicht. Europa ist in dieser Frage gespalten. Niemand denkt daran, das zu ändern. Andere Länder, andere Rechtskulturen. Der Umgang mit dem Verbot der Doppelbestrafung gehört zum Markenkern des nationalen Justizsystems.

Man kann den Kern schleifen, um einen Mord mit einem späten Urteil zu sühnen. Gleichzeitig würde man jeden Freispruch entwerten. Es ginge damit etwas von der Berechenbarkeit flöten, die gerade den deutschen Rechtsstaat auszeichnet. Auch damit könnte das Justizministerium gut werben. Ist allerdings zunehmend schwer vermittelbar.

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