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Politik: Neuer Streit um Unterhalt Union hält an umstrittenem Gesetzentwurf fest

Berlin - Beim Unterhaltsrecht kündigt sich womöglich weiterer Koalitionsknatsch an: Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), will einen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Mai vorerst gestoppten Gesetzentwurf unverändert im Bundestag zur Abstimmung stellen. „Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform“, sagte Singhammer am Mittwoch dem Tagesspiegel.

Berlin - Beim Unterhaltsrecht kündigt sich womöglich weiterer Koalitionsknatsch an: Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), will einen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Mai vorerst gestoppten Gesetzentwurf unverändert im Bundestag zur Abstimmung stellen. „Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform“, sagte Singhammer am Mittwoch dem Tagesspiegel. Für Joachim Stünker hingegen, SPD-Obmann im Bundestags-Rechtsausschuss, hat die verfassungsrechtliche Prüfung durch die Bundesministerien der Justiz und des Inneren „eindeutig ergeben, dass der Entwurf so nicht mehr eingebracht werden kann.“

Karlsruhe hatte die Rechtspraxis für verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedenen Müttern acht Jahre Unterhalt für die Kinderbetreuung zustehen, Müttern unehelicher Kinder jedoch nur drei Jahre. Nach Singhammers Ansicht hat der gestoppte Gesetzentwurf die Kritik der Richter vorweggenommen und trage ihr Rechnung, indem die Bezugsdauer auf drei Jahre vereinheitlicht wurde.

Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionären gibt es nun bei der Frage der Rangfolge: Geht es nach Singhammer, sollen bei Trennungen – nachdem die Kinder finanziell versorgt sind – zunächst geschiedene Ehepartner und dann erst unverheiratete Partner Ansprüche geltend machen können. Demgegenüber macht sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dafür stark, auch bei der Rangfolge der Bezugsansprüche alle kinderbetreuenden Elternteile gleich zu behandeln. Nur so, sagt auch Stünker, entspreche es „Geist, Sinn und Begründung“ des Karlsruher Urteils. mis

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