zum Hauptinhalt

Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Zügen und Bundesbehörden kommt

Das Rauchen in Zügen, Bussen, Bahnen und in Bundesbehörden soll künftig verboten sein. Das Bundeskabinett gab grünes Licht für ein Rauchverbot im öffentlichen Bahnverkehr, in Ministerien, Instituten und Gerichten des Bundes.

Berlin - "Ich glaube, dass viele Menschen im wahrsten Sinne des Wortes jetzt aufatmen können", sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). In komplett abgetrennten Raucherräumen oder in Raucherwaggons darf weiter gequalmt werden. Bahnchef Hartmut Mehdorn hat nach Angaben von Schmidt allerdings angekündigt, dass alle Züge rauchfrei werden sollen. Der Jugendschutz wird gestärkt: Tabakwaren dürfen nur noch an Erwachsene, nicht mehr an über 16-Jährige, verkauft werden.

"Riesensprung nach vorne"

Das Gesetz zum Nichtraucherschutz soll zum 1. September in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch entscheiden, die Gesetzespläne gelten aber nicht als strittig. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem "Riesensprung nach vorne", der auch zu einer Verhaltensänderung in der Gesellschaft beitragen könne. Das Verbot sei überfällig gewesen, weil die Freiwilligkeit gescheitert sei. "Es gibt keinen gefährlicheren Schadstoff innerhalb von Räumen." Es gehe jedoch um den Schutz von Nichtrauchern, nicht um die "Diskriminierung eines Lebensstils".

Die Gesundheitsministerin warnte, Rauchen könne zu Lungenkrebs und Herzkrankheiten führen. Sie appellierte an alle Eltern, im Beisein von kleinen Kindern in Privaträumen und Autos nicht zu rauchen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), hatte zuvor ein Rauchverbot in Autos ins Gespräch gebracht. Jugendliche dürfen künftig nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen. Für den Verkauf von Zigaretten müssen Automaten bis zum 1. Juli 2009 umgerüstet werden.

Bußgeld bis zu 1000 Euro

Wer künftig raucht, wo es verboten ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Tat. Der Glimmstängel ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln - und damit auch Flugzeugen, Straßenbahnen und Fähren - verboten. Im Bahnverkehr mit täglich fast fünf Millionen Fahrgästen ist das Qualmen schon jetzt vielfach tabu. Die Speisewagen sind seit 1991 rauchfrei, die Bordbistros seit Oktober 2006. Im Bundestag darf die Verwaltung nicht mehr rauchen, für das Plenum und die Abgeordnetenbüros steht eine Regelung aus. Ähnliches gilt für den Bundesrat. In Kasernen dürfen Soldaten in Wohn- und Schlafräumen weiter rauchen.

Über ein Qualmverbot in Gaststätten entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder am 22. März. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Entscheidung über Raucherlokale den Wirten überlassen. Ulla Schmidt forderte die Länder zu einer einheitlichen Regelung auf, nachdem sich die Gesundheitsminister für ein weitgehendes Verbot ausgesprochen hatten. "Ich würde es begrüßen, wenn in beiden Ländern noch ein Umdenkungsprozess stattfindet", sagte sie. Nach Ansicht von Seehofer sollte es für Bierzelte eine Ausnahme des Rauchverbots geben. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false