zum Hauptinhalt
Das NPD-Verbotsverfahren gestaltet sich schwierig.

© dpa

NPD-Verbotsantrag nimmt Hürde: V-Leute in Vorständen "fristgerecht abgeschaltet"

Die Länder wollen die rechtsextreme NPD verbieten lassen. Jetzt haben sie Unterlagen zur V-Mann-Problematik nachgereicht. Die zeigen: Es gab offenbar einige Informanten in der Parteispitze.

Das NPD-Verbotsverfahren ist einen Schritt weiter: Am Freitag sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Beweise der Länder zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten fristgerecht in Karlsruhe eingegangen. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang von insgesamt vier Aktenordnern mit Materialien auf Nachfrage. Die Unterlagen werden in einem nächsten Verfahrensschritt der NPD zugeleitet. Die rechtsextreme Partei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Insgesamt sollen elf Informanten im Bundes- und in Landesvorständen der NPD installiert gewesen sein, wie der Tagesspiegel erfuhr. Zehn Länder hätten gemeldet, dass bei ihnen keine V-Leute in Vorständen aktiv waren.

Im Vorfeld des Verbotsantrags hätten die Sicherheitsbehörden alle abgezogen, den Letzten im April 2012, heißt es unter Berufung auf ein Schreiben der Prozessbevollmächtigten an das Gericht. Der Verbotsantrag war im Dezember 2013 eingereicht worden.

Der Zweite Senat hatte die Länder aufgefordert, bis zum 15. Mai neue Beweise unter anderem dafür vorzulegen, dass die verdeckten Informanten des Inlandsgeheimdienstes in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann. Die sogenannte V-Mann-Problematik gilt als sehr heikel. Einen ersten NPD-Verbotsantrag hatte das Gericht 2003 abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Die am Freitag eingereichten Unterlagen sind teilweise geschwärzt. Das Grundgesetz verpflichtet die Sicherheitsbehörden, die Identität von ehemaligen V-Personen zu schützen, teilte der Bundesrat am Freitag dazu mit. Derzeit prüft der Zweite Senat in einem sogenannten Vorverfahren, ob der Verbotsantrag des Bundesrats zulässig und hinreichend begründet ist. Eine vertiefte inhaltliche Prüfung findet hier nicht statt. (Tsp/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false