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Siert Bruins

© dpa

NS-Vergangenheit: Prozess gegen 92-jährigen mutmaßlichen Kriegsverbrecher beginnt

Vor dem Landgericht Hagen muss sich ab diesem Montag ein 92-Jähriger wegen Mordes verantworten. Er soll 1944 in den Niederlanden einen Widerstandskämpfer erschossen haben.

Das Verbrechen geschah vor 69 Jahren: In der Nacht vom 21. auf den 22. September 1944 wurde der niederländische Widerstandskämpfer Albert Klaas Dijkema auf dem Bauernhof seiner Eltern von zwei Angehörigen der deutschen Sicherheitspolizei festgenommen. Die beiden SS-Männer fuhren ihn auf ein stillgelegtes Fabrikgelände in Appingedam und befahlen ihm, aus dem Auto auszusteigen. Dann schossen sie mindestens vier Mal von hinten auf Dijkema. Er wurde in den Hinterkopf getroffen und war sofort tot. Die SS-Männer behaupteten später, sie hätten ihn „auf der Flucht erschossen“.

Ab diesem Montag muss sich einer der beiden mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Hagen verantworten. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft wirft dem 92-jährigen Siert Bruins heimtückischen Mord vor. Der gebürtige Niederländer, der sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatte und später in der Grenz- und Sicherheitspolizei in seiner Heimat eingesetzt wurde, war 1949 auch wegen des Mordes an Dijkema in den Niederlanden zum Tode verurteilt worden. Später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Verbüßt hat Bruins sie nie. Er profitierte wie viele andere ausländische SS-Männer von einem Erlass Adolf Hitlers, der ebenjenem Personenkreis die deutsche Staatsbürgerschaft zusicherte.

Siert Bruins lebte jahrzehntelang unentdeckt in Deutschland

Bruins besorgte sich Papiere auf den Namen Siegfried Bruns und lebte jahrzehntelang unentdeckt im westfälischen Breckerfeld. Dort spürte ihn der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal 1978 auf. Die Niederlande verlangten die Auslieferung des ehemaligen SS-Mannes, doch davor schützte ihn die deutsche Staatsbürgerschaft. Zwei Jahre später wurde Bruins in Hagen wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern 1945 in den Niederlanden zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das nun beginnende Verfahren gegen Bruins ist der erste NS-Verbrecherprozess in Deutschland seit dem Urteil gegen John Demjanjuk im Mai 2011. Auch wenn beide Prozesse nicht vergleichbar sind, zeigt sich auch im Fall Bruins eine veränderte Praxis der deutschen Justiz. Früher hatten deutsche Staatsanwälte solche Erschießungen in der Regel nicht als Mord, sondern als Totschlag gewertet – der war dann aber bereits verjährt.

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