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Politik: NS-Zwangsarbeiter-Entschädigung: Das lange Warten auf den erlösenden Richterspruch

Die Beteiligten sind vorsichtig geworden. "Wir müssen erst einmal abwarten", lautet die Antwort auf die Frage, ob sich bei der Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter etwas zum Positiven bewegt.

Die Beteiligten sind vorsichtig geworden. "Wir müssen erst einmal abwarten", lautet die Antwort auf die Frage, ob sich bei der Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter etwas zum Positiven bewegt. Sicher ist nur, dass es bei Richterin Shirley Kram am heutigen Donnerstag eine Besprechung über eine der wichtigsten Sammelklagen gegen deutsche und österreichische Banken gibt. Völlig offen ist jedoch, ob sie diese - wie erhofft - auch abweisen wird.

Viele werten das Treffen mit den Anwälten jedoch als Hinweis darauf, dass die New Yorkerin dies tun wird. Damit würde die Chance steigen, dass die Zahlungen an die Zwangsarbeiter doch noch im Sommer beginnen. Faktisch blockieren nämlich die bei Kram anhängigen Fälle die von der Wirtschaft hartnäckig geforderte Rechtssicherheit. Doch Otto Graf Lambsdorff, Beauftragter des Bundeskanzlers, dämpfte am Mittwoch im Gespräch mit dem Tagesspiegel die Euphorie: "Noch stecken wir im Tunnel."

Sollten die Klagen tatsächlich abgewiesen werden, wäre dies eine kleine Überraschung. Denn bisher hat Kram genau dies abgelehnt. Daraufhin gingen amerikanische Anwälte in die Berufung. Am 15. Mai soll darüber von einem anderen Gericht entschieden werden. Womöglich, so wird gemunkelt, möchte Kram einem für sie negativen Urteil zuvor kommen.

Doch selbst wenn die Richterin die Banken-Klage abweist, heißt das noch lange nicht, dass sich die Wirtschaft damit zufrieden gibt. Bisher hält sie diesen Schritt auf dem Weg zur Rechtssicherheit für notwendig, aber eben nicht für ausreichend. Auch andere wichtige Klagen müssten vom Tisch. Erst dann könnte der Bundestag den Schutz der Firmen vor Klagen als ausreichend feststellen und damit den Weg für die Entschädigung freimachen.

Es ist aber fraglich, ob die Wirtschaft bei ihrer harten Haltung bleiben kann, falls Kram wie erhofft entscheidet. Denn die Richterin hat über mehr als die Hälfte aller gegen deutsche Unternehmen angestrengten Klagen zu befinden. Der Bundestag könnte somit die im Gesetz geforderte "ausreichende" Rechtssicherheit - also eine Rechtsklarheit - als gegeben ansehen. Es wäre im Sinne der Opfer. Um die geht es.

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