zum Hauptinhalt
Gericht vergisst die Online-Medien.

© dpa

Update

NSU-Prozess: Gericht vergisst die Online-Medien

Die Presseplätze im NSU-Prozess werden jetzt im Losverfahren vergeben. Für auf Türkisch, Griechisch und Persisch publizierende Medien werden Plätze reserviert. Die türkische Zeitung "Sabah" ist zufrieden. Nur hat das Gericht wieder einige vergessen. Klagen sind nicht ausgeschlossen.

Von

Sechs Seiten umfasst die Erklärung zum neuen Akkreditierungsverfahren für den am 6. Mai beginnenden NSU-Prozess in München. Haargenau wird erklärt, welche Kategorien an Medien es gibt und wer wie viele Plätze bekommt. Es wird prinzipiell zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden. Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert, für griechische ein Platz ebenso für auf Persisch publizierende Medien. Das war der Hauptkritikpunkt am alten Vergabeverfahren. Da war keines der Medien aus den Ländern der NSU-Opfer zum Zug gekommen. Jetzt wird per Los entschieden und nicht wie beim ersten Mal per Windhundprinzip, bei dem nach Eingang der Anmeldung der Medien entschieden wurde.

Doch auch diesmal hat das Gericht wieder etwas vergessen: Online-Medien werden in der Auflistung gar nicht berücksichtigt. In- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen laut OLG fünf Plätze, für „auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland“ gibt es 35 Plätze. Innerhalb dieser Gruppe wird unterschieden zwischen öffentlich-rechtlichem Fernsehen (2 Plätze), privatem Fernsehen (2 Plätze) öffentlich rechtlichem Rundfunk (3 Plätze), privatem Rundfunk (3 Plätze) und "werktäglich erscheinenden Printmedien" und 4 Plätze für ein "wöchentlich erscheinendes Printmedium". Mal abgesehen davon, dass zahlreiche Zeitungen, wie auch der Tagesspiegel, täglich erscheinen, werden Online-Medien überhaupt nicht erwähnt. Auf die Frage, warum das so sei, sagte eine Sprecherin des Gerichts dem Tagesspiegel: "Das weiß ich nicht". Der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, habe die Gründe für seine Entscheidung nicht mitgeteilt.

"Das zeigt einmal mehr, dass das Gericht nicht ganz auf der Höhe der Zeit ist", sagte die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, Cornelia Haß. Beim Deutschen-Journalistenverband hält man das nun gefundene Verfahren ebenfalls nur für die "zweitbeste Lösung". Dass die Online-Medien nicht berücksichtigt werden, sei vermutlich noch nicht einmal böse Absicht, sagte ein DJV-Sprecher. "Die haben das sicher schlicht vergessen." Der DJV empfiehlt, dass die Verlage nun intern sehen müssen, wie sie damit umgehen.

Doch sind die Online-Medien nicht die einzigen, die wohl vergessen wurden. Kritik gibt es von den Verbänden auch daran, dass Freie Journalisten nicht explizit berücksichtigt worden. Sie fallen unter keine der aufgelisteten Kategorien.

Ein Problem bleibt nach wie vor der knapp bemessene Platz im Gericht. Wie schon beim ersten Akkreditierungsverfahren gibt es nur insgesamt 50 Plätze für Journalisten. Nicht nur Medienvertreter, Politiker und auch einige Juristen hatten eine Simultanübertragung des Prozesses in einen zweiten Raum gefordert, auch Angehörige der NSU-Opfer taten das. Angehörige des vom NSU in Kassel erschossenen, türkischstämmigen Halit Yozgat haben in einem Antrag das OLG aufgefordert, den Prozess über eine Videokamera in einen zweiten Saal zu übertragen und somit deutlich mehr Öffentlichkeit zuzulassen. Doch daraus wird nichts, das Gericht lehnt eine Videoübertragung ab. "Auch deshalb ist das neue Verfahren nicht der große Wurf, eine Simultanübertragung, wie wir sie auch gefordert haben, ist damit wohl vom Tisch", sagte Haß.

Das OLG München hatte Anfang der Woche ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt, weshalb der Beginn des Prozesses von vergangenem Mittwoch auf den 6. Mai verschoben wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor auf Klage der türkischen Zeitung „Sabah“ hin entschieden, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssten. Sabah reagierte nun zufrieden auf das neue Verfahren. „Es ist fair, es ist transparent. Da fragt man sich natürlich: Warum nicht gleich so“, sagte der Vizechefredakteur der türkischen Zeitung, Ismail Erelrel am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. „Ich denke, dass jeder jetzt die gleichen Chancen hat.“ Nun wird am 29. April ein Notar die Auslosung der Presseplätze übernehmen.

Auch nach dem neuen Akkreditierungsverfahren sind Klagen nicht unwahrscheinlich. Schon vor Bekanntgabe des neuen Verfahrens hat ein Berliner Journalist dem OLG mitgeteilt, dass er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden werde, sollte er seinen reservierten Platz aus der Vergabe vom März jetzt verlieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false