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Politik: Nur der Staat kann jüdische Einrichtungen angemessen schützen (Kommentar)

Die Sicherheit jüdischer Einrichtungen kann in Deutschland kein Thema sein wie jedes andere. Dass die jüdische Gemeinde sich Sorgen machen muss um ihre Schulen, Gebetshäuser und Repräsentanten, ist beschämend.

Die Sicherheit jüdischer Einrichtungen kann in Deutschland kein Thema sein wie jedes andere. Dass die jüdische Gemeinde sich Sorgen machen muss um ihre Schulen, Gebetshäuser und Repräsentanten, ist beschämend. In den vergangenen Monaten haben die Schändungen des Grabes von Heinz Galinski, die Anschläge auf den Friedhof Weißensee oder auf das Mahnmal an der Moabiter Putlitzbrücke in schmerzlicher Weise deutlich gemacht, wie notwendig Schutzmaßnahmen sind. Die Gemeinde hat deshalb alles Recht, Schutz ihrer Einrichtungen von den Sicherheitsbehörden zu fordern. Wer die Kosten für diese Sicherheitsmaßnahmen trägt, darüber darf es keine Diskussion geben. Wer bedroht wird, verdient die Dienstleistungen staatlicher Organe. Darauf hat jeder Deutsche ein Anrecht. Schließlich bekommen auch Politiker einen Personenschutz gestellt. Wie allerdings die Schutzmaßnahmen aussehen, kann nicht allein dem Bedrohten überlassen sein. Das Gewaltmonopol des Staates muss auch für die jüdischen Gemeinden in Deutschland gelten. Die Schüsse vor dem israelischen Konsulat haben dies nachdrücklich illustriert - als der diplomatische Status der Schützen verhinderte, die Verhältnismäßigkeit ihrer Aktionen aufzuklären. Die Möglichkeit, für die jüdische Gemeinde könnten israelische Geheimdienstler tätig sein, berührt deshalb die deutsche Souveränität.

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