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Politik: Nur mit Vermittlung

Die Union will im Bundesrat die Pläne für Rentenbeiträge und Hartz verändern, zeigt sich aber kompromissbereit

Arbeitsmarktreform, Rente, rot-grüne Steuerpläne – nach Ansicht der Union muss man darüber nochmals gründlich reden. Und zwar im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Damit werden an diesem Freitag sowohl die Hartz-Reformgesetze für den Arbeitsmarkt als auch das Beitragssicherungsgesetz, mit dem der Rentenbeitrag auf 19,5 Prozent stabilisiert und die gesetzliche Krankenversicherung entlastet werden soll, von der Unions-Mehrheit in der Länderkammer in die Vermittlungsrunde verwiesen. Die Gesetze seien ungenügend, so die Union. Bei den Hartz-Reformen sehen das auch einige SPD-Länder so. Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) meint, dass die Reformvorschläge der Hartz-Kommission „eins zu eins“ umgesetzt werden sollten, nicht in der mit Rücksicht auf die Gewerkschaften verwässerten Form. „Was letztlich aus Hartz wird, wird im Vermittlungsausschuss entschieden, das müssen auch die Gewerkschaften wissen“, sagt Gabriels Bundesratsbeauftragter Helmut Holl (SPD). Die Signale stehen vorerst auf Kompromiss.

Das gilt vor allem für die zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzespakets: Ich-AG, Neuregelungen bei Mini-Jobs und im Niedriglohnbereich, Job-Center bei den Arbeitsämtern und Brückengeld für ältere Arbeitslose. „Da müssen wir uns bewegen“, bestätigt Holl. Die Union weiß auch schon, in welche Richtung. Mehrere Gesetzesentwürfe, die zum Teil deutlich weiter gehen als die Hartz-Reformen, liegen dem Bundesrat vor. Darin werden Kombilohnmodelle gefordert, Mini-Jobs soll es nicht nur in Haushalten, sondern in allen Wirtschaftsbereichen geben. „Unsere Alternativkonzepte liegen auf dem Tisch, darüber kann man reden“, sagt Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU). Sein Stuttgarter Kollege Rudolf Köberle (CDU) fordert die SPD auf, im Vermittlungsausschuss auch über die nicht zustimmungspflichtigen Teile zu verhandeln. Dazu gehören die Neuregelungen zur Leih- und Zeitarbeit und Maßnahmen bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dieser Teil des Pakets dürfte am 20. Dezember in beiden Kammern endgültig behandelt werden; kommt es nicht zum Kompromiss, muss der Einspruch des Bundesrats im Bundestag mit der Mehrheit aller Abgeordneten („Kanzlermehrheit“) abgewiesen werden. Dazu müssen praktisch alle Koalitionsabgeordneten antreten. „Und das an einem Freitagnachmittag“, seufzt Holl. Bei den zustimmungspflichtigen Teilen dürften sich die Verhandlungen bis über die Wahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar hinausziehen. Nächster Vermittlungstermin ist der 5. Dezember.

Das Beitragssicherungsgesetz will die Union im Vermittlungsverfahren kippen. Die Drohung von Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD), eine Ablehnung werde zu einer Rentenbeitragserhöhung auf 19,9 Prozent führen, sehen die Unions-Länder gelassen. „Wir lassen uns nicht erpressen“, sagt Bocklet. Das rot-grüne Gesetz sei nicht ausgewogen und belaste einseitig die Jüngeren. Bocklets Gegenvorschlag: Die Erhöhung der Renten könnte um ein halbes oder sogar ein Jahr verschoben werden. Zudem begründet die Union ihre Ablehnung damit, dass Rot-Grün die nötige Rentenreform nicht entschlossen angehe und, so Köberle, nur „undurchdachten Aktionismus“ biete. Auch ein drittes wichtiges Anliegen von Rot-Grün wird im Vermittlungsausschuss landen: Die Union lehnt die Erhöhung der Ökosteuer rundweg ab, weil diese angesichts der Konjunkturentwicklung „absurd“ sei.

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