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Verurteilt, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte: Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel.

© Boris Roessler/dpa

Paragraf 219a: Ampel will Informationsverbot für Abtreibungen abschaffen

Aktivisten fordern es seit langem, die Ampel will es nun durchsetzen: Ärzte sollen umfassend informieren dürfen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Auf den Tag genau vier Jahre nach ihrer Verurteilung hat Kristina Hänel den Kampf gewonnen, der sie bundesweit bekannt machte. „Es hat einen Moment gedauert, bis ich das emotional begriffen habe“, erzählt die Ärztin am Telefon. Am 24. November 2017 wurde sie verurteilt, weil sie Informationen über Abtreibungen auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte. 

Doch das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das seine Ursprünge im Nationalsozialismus hat, soll dem Wunsch der Ampel-Koalition nach bald der Vergangenheit angehören: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Daher streichen wir § 219a StGB.“

Zwar hatte die Große Koalition den Paragrafen bereits Anfang 2019 nach langem Ringen reformiert, doch aus Sicht von Kritikern wurde damit keine Verbesserung erzielt. Aktuell dürfen Ärztinnen und Ärzte lediglich darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen.

Für Angaben etwa zu möglichen Methoden oder Nebenwirkungen müssen sie eine Strafverfolgung fürchten. Hänel und zahlreiche Mitstreiterinnen und Mitstreiter hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass dies dem Recht auf Information entgegensteht. Fachverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen daher die Festlegung im Koalitionsvertrag. 

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„Frauen in Not haben ein Recht auf transparente Informationen“, sagt Anton Scharl, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Das politische Gezerre der jüngeren Vergangenheit sei dem Ernst der Sache nicht angemessen gewesen.

Union kritisiert Pläne

Kritik am Plan von SPD, Grünen und FDP wiederum kommt aus den Reihen der Union: „Die Forderung nach einer Abschaffung ist sachlich nicht mehr begründet“, sagt Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauen Union der CDU. Die aktuelle Regelung des § 219a StGB sei ein guter Kompromiss.

[Gyncast: Hier finden Sie alle Folgen des Tagesspiegel-Podcasts "Gyncast" mit der Chefärztin Dr. Mandy Mangler vom Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg.]

Der Verein Doctors for Choice, der sich seit 2019 für reproduktive Selbstbestimmung einsetzt, ist erfreut über den Ampelplan. Man werde aber genau darauf achten, dass er auch umgesetzt werde, sagt Ärztin und Doctors-for-Choice-Mitglied Lana Saksone. Außerdem sei man enttäuscht gewesen, dass der Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, weiter bestehen bleibt.

„Kein medizinischer Eingriff gehört ins Strafgesetzbuch“, so Saksone. Sie hofft, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die im Koalitionsvertrag angekündigt wird, tatsächlich etwas bewegen wird. Diese soll auch die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen.

Kristina Hänel will der Kommission aber nicht angehören, erzählt sie. „Ich werde mich jetzt erst mal ausruhen.“ Mit einer erneuten Veröffentlichung von Informationen zu Abtreibungen auf ihrer Homepage möchte sie warten, bis der Paragraf tatsächlich abgeschafft ist. Sonst würden die Abtreibungsgegner sofort wieder aktiv werden, sagt sie. Von Abtreibungsgegnern war sie verklagt worden. Es gehe um die langfristige Perspektive, sagt Hänel. „Es geht darum, dass in Zukunft wieder sachliche und seriöse Informationen im Netz zu finden sind.“

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