zum Hauptinhalt
Der Verfassungsschutz will die AfD in Gänze beobachten. Die Partei wehrt sich.

© imago images/Metodi Popow

Update

Partei erringt Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Ende des Eilverfahrens nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen.

Von

Für den Verfassungsschutz ist es ein Rückschlag: Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Zwischenerfolg errungen. Die Partei hatte gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einem Eilverfahren geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun einem Antrag der AfD auf Erlass einer sogenannten Zwischenentscheidung stattgegeben.

Wie das Gericht mitteilte, wird dem BfV bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag untersagt, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.

Erst am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD seit Ende Februar bundesweit beobachtet und als rechtsextremer Verdachtsfall führt.

Bundesweite Berichterstattung

Die AfD hatte bereits Ende Januar 2021 versucht, dem BfV zu untersagen, die Partei als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen beziehungsweise das öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen sogenannten Hängebeschluss zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. Den Antrag hatte das Gericht abgelehnt, nachdem das BfV so genannte Stillhaltezusagen abgegeben hatte.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Nachdem aber nun am Mittwoch Medien bundesweit darüber berichtet hatten, dass das BfV die AfD als „Verdachtsfall“ eingestuft habe, stellte die AfD vor Gericht erneut einen Antrag. Diesmal gab das Gericht dem Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses (Zwischenentscheidung) statt.

Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nun erforderlich. Das gelte zunächst für die Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Alles spreche dafür, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten habe beziehungsweise nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen.

Richter glauben, Informationen seien durchgestochen worden

Aufgrund der medialen Berichterstattung vom Mittwoch stehe für das Gericht fest, dass „in einer dem BfV zurechenbaren Weise“ die Einstufung der AfD als Verdachtsfall an die Presse „durchgestochen“ worden sei.

Das gelte auch für einen 262-seitigen, anwaltlichen Schriftsatz, den das Bundesamt für Verfassungsschutz bei Gericht eingereicht hatte. In dem Schreiben werden Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung genannt. Darüber hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Belege, dass das BfV gezielt Medien informierte, hat das Gericht allerdings nicht. Der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, hatte am Mittwoch in einer Videokonferenz die Landesbehörden für Verfassungsschutz über die Einstufung der Partei als Verdachtsfall berichtet.

Auch was die Einordnung und Behandlung der gesamten AfD als „Verdachtsfall“ betrifft, urteilte das Gericht, dass dies bis zum Ende des Eilverfahrens unterbleiben müsse. Die AfD sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Der Co-Vorsitzende der Partei, Tino Chrupalla, begrüßte am Freitag bei Twitter den Beschluss mit: „Gut so!“

Keine Vorentscheidung in der Sache

Das Gericht betonte allerdings, der Beschluss sei keine Prüfung eines Erfolgs des Eilantrags. Das Verfahren auf Erlass einer Zwischenregelung sei kein „Eilverfahren im Eilverfahren“. Der Beschluss des Gerichts sagt also noch nichts aus über den voraussichtlichen Erfolg des Eilantrags der AfD gegen eine Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall.

Das Verwaltungsgericht wies auch daraufhin, die Beteiligten in dem Verfahren könnten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Es ist zu vermuten, dass das BfV diesen Schritt geht.

Das Bundesamt äußerte sich wie schon am Mittwoch auch diesmal nicht zur Sache. Es bleibt bei der Erklärung, „mit Blick auf das laufende Verfahren und auch aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“.

Zur Startseite