zum Hauptinhalt

Parteienfinanzierung: NPD soll keine staatlichen Gelder mehr erhalten

"Sie ist der Knotenpunkt der rechtsextremen Szene in Deutschland, sie ist eine nicht zu unterschätzende Plattform menschenverachtender Propaganda." Mit diesen knappen Worten brachte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann am Mittwoch das Problem mit der umstrittenen NPD auf den Punkt – und stellte auch gleich ein Konzept vor, wie der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands das Leben ein bisschen schwerer gemacht werden kann.

Die NPD ist gefährlich und verfassungsfeindlich, da sind sich zahlreiche Politiker und auch der Verfassungsschutz einig. Doch ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei scheiterte bislang. Nach Wunsch des niedersächsischen Innenministers Schünemann soll der NPD künftig aber wenigstens der Geldhahn zugedreht werden. Der staatliche Geldhahn, wohlgemerkt. Es sei "unerträglich, dass sich die NPD zu rund 40 Prozent aus Steuermitteln finanziert", sagte Schünemann in Berlin.

Immerhin rund 1,2 Millionen Euro erhält die NPD durch die staatliche Parteienfinanzierung – die Fraktionsgelder nicht mitgezählt. Damit soll bald Schluss sein.

Gutachten zeigt rechtliche Möglichkeiten auf

Im Gepäck hatte der zur Innenministerkonferenz angereiste CDU-Politiker ein 85-seitiges Gutachten samt Gutachter. In dem Papier ist zu lesen, wie die NPD möglicherweise von der Parteienfinanzierung auszuschließen sei, ohne die staatliche Parteienfinanzierung gleich gänzlich abzuschaffen.

Das Unterfangen ist nicht unproblematisch, denn in Deutschland gilt das Privileg der Chancengleichheit: Alle Parteien, die nicht verboten sind, müssen gleich behandelt werden. Würde man also der NPD die Parteienfinanzierung einfach so verwehren, dürften nach dem Gleichheitsgrundsatz auch die anderen Parteien keine Gelder mehr erhalten. Zur Lösung dieses Problems sollen daher laut Schünemanns Gutachten zwei einschneidende Maßnahmen ergriffen werden: Sowohl das Grundgesetz als auch das Parteiengesetz müssen geändert werden.

Änderung von Gesetzen erforderlich

Das Grundgesetz soll so modifiziert werden, dass Parteien unter bestimmten Voraussetzungen ungleich behandelt werden können. Schon in der Vergangenheit hätten zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Chancengleichheit berührt, argumentierte der mitgereiste Gutachter Volker Epping. Daher sollte eine Änderung des Grundgesetzes in dieser Frage verfassungsrechtlich unproblematisch sein. Um das Grundgesetz tatsächlich zu ändern, ist eine 2/3-Mehrheit des Bundestags erforderlich.

Das Parteiengesetz muss für das Vorhaben erweitert werden: Parteien, denen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nachgewiesen werden, können von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Der Bundestagspräsident soll laut Gutachten die Instanz sein, die prüft, ob Parteien tatsächlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Wenn ja, kann er die Parteienfinanzierung verweigern.

Eine Stufe unterhalb des Parteienverbots

"Wir müssen verhindern, dass Feinde der Demokratie von Steuergeldern finanziert werden", bekräftigte Schünemann seinen Vorstoß. Er sei zuversichtlich, dass die Änderungen an Grundgesetz und Parteiengesetz noch vor der Bundestagswahl 2009 umgesetzt werden können. "Es gibt keinen Zweifel daran, dass alle demokratischen Parteien die NPD ablehnen." Mehrheiten für seinen Vorschlag zu finden sollte daher kein Problem sein. "Mit dem Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung bleiben wir eine Ebene unter dem Parteiverbotsverfahren. Es reicht aus, wenn Bestrebungen gegen unsere Grundordnung nachgewiesen werden können." Für ein Verbot der rechtsextremen Partei müsste der NPD eine agressiv-kämpferische Haltung nachgewiesen werden – was weitaus schwieriger ist.

"Dass bei der NPD verfassungsfeindliche Bestrebungen da sind, ist unbestritten" bestätigt Günther Heiß, Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Solche Bestrebungen könnten leicht nachgewiesen werden: Die NPD spricht sich beispielsweise offen gegen das Mehrparteiensystem und für den Ausschluss andersartiger und ausländischer Menschen aus der deutschen Gesellschaft.

Beim Kamingespräch der Innenministerkonferenz am Donnerstag will Schünemann seinen Amtskollegen das Gutachten vorstellen. Er ist sich sicher, eine breite Diskussion auslösen zu können und letztlich den notwendigen Rückhalt quer durch alle Parteien, Fraktionen und Bundesländer zu bekommen. "Die Verfassung sieht eine wehrhafte Demokratie vor, die nicht auch noch ihre Feinde durch Steuergelder alimentiert", so Schünemann. Im Übrigen, ergänzt Verfassungsschützer Heiß, habe die NPD bereits jetzt schon große Finanzprobleme und sei dabei, sich selbst zu zerlegen. Mit oder ohne staatliche Mittel.

Simone Bartsch

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false