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Politik: Piraten bald in Deutschland vor Gericht?

Hamburger Justiz erlässt Haftbefehl gegen Somalier / Verhandlung in Kenia bleibt denkbar

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Berlin - Das Hamburger Amtsgericht hat gegen die von der Bundeswehr am Horn von Afrika festgesetzten neun Piraten Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft habe zuvor den Haftbefehl gegen die Somalier wegen gemeinschaftlichen Angriffs auf den Seeverkehr beantragt, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Freitagabend.

Der Haftbefehl bedeute „nicht zwingend, dass hiermit auch ein Strafverfahren in Deutschland durchgeführt wird“, betonte Möllers. Die Staatsanwaltschaft müsse zunächst prüfen, ob das zwischen der EU und Kenia geschlossene Abkommen zur Überstellung von festgehaltenen mutmaßlichen Piraten „Anlass zu einer Einstellung des Verfahrens“ geben könnte. Zu diesem Komplex habe das Bundesjustizministerium der Behörde am späten Abend Informationen übermittelt, die noch geprüft werden müssten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die somalischen Männer wegen eines vollendeten Angriffs auf den Seeverkehr. Inzwischen sind auch die Namen der Piraten bekannt. Die Bundesregierung hatte sich intensiv um eine Überstellung der Männer an Kenia bemüht. Erst am Freitagvormittag unterzeichnete die Europäische Union (EU), die ihre Anti-Piraten-Mission „Atalanta“ Ende vorigen Jahres gestartet hatte, ein Übergabe-Abkommen mit Kenia. In Kenia wächst die Sorge, dass es wegen der Zusammenarbeit mit dem Westen im Antipiratenkampf zu Racheterrorakten aus dem Nachbarland Somalia kommen könnte.

Die deutsche Fregatte „RheinlandPfalz“ war Anfang der Woche im Golf von Aden dem Frachter „MV Courier“ zur Hilfe geeilt, der von Piraten unter Feuer genommen wurde. Deutsche Soldaten überwältigten die Seeräuber und nahmen sie in Gewahrsam. Die Fregatte „Rheinland-Pfalz“ sei im Rahmen der EU-Antipiratenoperation „Atalanta“ auf dem Weg zur kenianischen Hafenstadt Mombasa, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Dort werde sie am kommenden Dienstag erwartet. Die Bundeswehr habe alle ihr verfügbaren Beweismittel an die Staatsanwaltschaft übergeben, sagte Ministeriumssprecher Volker Blasche dem Tagesspiegel: Namen der Piraten, Radardaten, Bilder, Zeugenaussagen der beteiligten deutschen Soldaten, Vernehmungsprotokolle.

Bei ihren Entscheidungen standen und stehen die Ermittlungsbehörden unter Zeitdruck: Die Piraten dürfen nach EU-Recht – dies gilt in diesem Fall auch für den deutschen Einsatz – höchstens zwölf Tage in Gewahrsam bleiben dürfen. Denkbar ist, dass die Bundespolizei die Piraten aus Dschibuti abholt und nach Deutschland bringt. In dem Land am Horn von Afrika hat die deutsche Marine ihren Einsatzhafen. Theoretisch können die Seeräuber dann Asyl in Deutschland beantragen.

Die in der Bundesregierung für den Umgang mit den Piraten zuständigen vier Ministerien (Inneres, Äußeres, Verteidigung und Justiz) stehen nach eigenen Angaben in engem Kontakt. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Jens Plötner, hatte betont, die Hamburger Staatsanwaltschaft fälle ihren Beschluss in „voller Autonomie“.

Derzeit warten bereits 16 von den USA ergriffene Piraten auf ein Verfahren in Kenia. Aus Militärkreisen war zu erfahren, dass in bisher 36 Fällen Piraten versucht haben, Schiffe am Horn von Afrika zu kapern. Aktiv seien 18 Angriffe abgewehrt worden. Bei den anderen Fällen habe meistens schon das Erscheinen eines Bordhubschraubers gereicht, um die Seeräuber von ihren Plänen abzubringen.

Der FDP-Verteidigungsexperte Rainer Stinner sagte, die Bundesregierung habe „ein Bild kompletten Versagens“ geboten: „Im Dezember der Bundeswehr den Befehl zu erteilen, Piraten aufzugreifen, aber bis März keinerlei Ahnung zu haben, was mit den Gefangenen dann passieren soll, ist eine unsägliche Peinlichkeit.“ mit dpa

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