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Die Polizei soll Einbrecher künftig einfacher überwachen können.

© Daniel Maurer/dpa

Wohnungseinbrüche: Polizei soll Verdächtige einfacher überwachen können

Die Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte zur Reform der Strafprozessordnung geeinigt. Ermittler sollen leichter Zugang zu Mails und Telefonaten erhalten.

Die Bundesregierung will der Polizei die Verfolgung von Wohnungseinbrechern erleichtern. Ermittler sollen künftig in mehr Fällen als bisher die Emails und Telefonate von Verdächtigen heimlich überwachen dürfen, um den Tätern auf die Spur zu kommen: Dies sehen die Eckpunkte für eine Reform der Strafprozessordnung vor, die AFP am Samstag vorlagen. Weitere Neuerungen betreffen die Vernehmung von Opfern in Sexualstrafprozessen und die Analyse von DNA-Proben zur Täter-Ermittlung.

Für die Überwachung privater Kommunikation wie E-Mails und Telefongesprächen gelten generell strenge gesetzliche Regelungen. Bislang durften Ermittler bei Einbruchsermittlungen nur dann zu diesem Mittel greifen, wenn die Taten serienmäßig von einer kriminellen Bande begangen wurden. Die Sicherheitsbehörden beklagten seit längerem, dass diese Hürde den Ermittlern die Arbeit erschwere.

Die von der Koalition geplante Neuregelung soll die Überwachung künftig auch bei einfachem Wohnungsdiebstahl ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen Wiederholungstäter handelt.

Zudem müsse der Fall "schwer wiegen", heißt es in den Eckpunkten. Dies sei in der Regel nicht der Fall bei einer "Einzeltat, bei der nichts Wertvolles gestohlen wurde und die Privatsphäre der Geschädigten nicht intensiv beeinträchtigt wurde".

Auf diese Regelung einigten sich nun die Bundesministerien für Inneres und für Justiz nach mehrmonatigen Beratungen, wie AFP aus Regierungskreisen erfuhr. Über die Einigung hatte zuerst der "Spiegel" berichtet.

Ermittler hatten die Senkung der Hürde für Kommunikationsüberwachung schon seit längerem gefordert. In der Koalition drängte vor allem die Union auf diesen Schritt. Von der Neuregelung erhofft sich die Koalition mehr Aufklärung: Zwar gehe die Zahl der Wohnungseinbrüche zurück, doch sei die Aufklärungsquote immer noch zu niedrig, hieß es im Justizministerium.

Die Gesetzesänderung muss im Detail noch ausgehandelt werden

Die nun vorliegenden Eckpunkte sollen bald im Bundeskabinett beschlossen werden. Ob dies schon auf der nächsten Sitzung am Mittwoch geschieht, war zunächst noch unklar. Die Gesetzesänderung muss danach noch im Detail ausgehandelt werden.

Um die Telekommunikationsüberwachung ausweiten zu können, muss Paragraf 100a der Strafprozessordnung geändert werden. Dieser erlaubt die Überwachung von Telefonaten und Emails bei "schwere Straftaten". Dazu zählt das Gesetz bislang unter anderem Gewaltdelikte, Sexualstraftaten, Kinderpornografie und Hochverrat. Für die Überwachung ist eine richterliche Anordnung nötig.

Die Eckpunkte der Koalition sehen noch weitere Änderungen bei den Regeln zu Strafverfahren vor. So sollen Ermittler künftig DNA-Spuren von Verdächtigen auch analysieren können, um deren Aussehen zu ermitteln - also etwa Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter. Nach bisheriger Rechtslage dürfen DNA-Spuren nur auf Abstammung und Geschlecht von Verdächtigen geprüft werden.

Erleichterungen sieht die geplante Reform auch für Opfer von Sexualstraftaten vor, die vor Gericht aussagen müssen. Künftig sollen auch Erwachsene ihre richterliche Vernehmung per Videoaufnahme absolvieren können. Die Aufzeichnung soll ihnen Aussagen im Gerichtssaal oder belastende Mehrfachvernehmungen ersparen, heißt es in den Eckpunkten.

Aufgezeichnete Vernehmungen sind bislang nur für Minderjährige möglich oder für Opfer, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig waren. Die Regelung soll nun für alle Opfer unabhängig vom Alter gelten. (AFP)

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