zum Hauptinhalt

Prozess: Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ministerpräsident muss 33.000 Euro Strafe zahlen. Thüringer CDU: Er bleibt unser Spitzenkandidat

Von Matthias Schlegel

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist am Dienstag im österreichischen Irdning wegen fahrlässiger Tötung einer Skifahrerin zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro, was 180 Tagessätzen zu 185 Euro entspricht, verurteilt worden. Außerdem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Beata C. zahlen, die am Neujahrstag an den Folgen des Zusammenstoßes auf der Piste in der Steiermark starb. Das Verfahren war überraschend schnell angesetzt worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Leoben erst am Montag mitgeteilt hatte, dass sie Anklage gegen Althaus erhoben hat.

Juristisch gilt der Politiker damit als vorbestraft. Auch im Ausland verhängte Strafen werden im deutschen Register eingetragen. Zudem taucht die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis auf. Nicht eingetragen werden dort nur Strafen von Ersttätern unterhalb von 90 Tagessätzen.

Die Thüringer Staatskanzlei teilte am Dienstagabend mit, dass der Regierungschef das Urteil „akzeptiert“. Er wurde mit den Worten zitiert: „Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann.“ Althaus, der bei dem Unfall ein Schädel-Hirn- Trauma erlitt, hatte sich bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht von seinem Anwalt vertreten lassen.

Laut Gutachten war Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und so mit der ihm entgegenkommenden Frau zusammengestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS aus.

Althaus’ Anwalt Walter Kreissl hatte vor Gericht erklärt, sein Mandant bekenne sich schuldig. Es tue ihm „sehr Leid, was passiert ist“. Kreissl sagte, er habe vor dem Prozess mit Althaus gesprochen: „Er ist geschäftsfähig, gibt klare Antworten und Anweisungen.“ Die Strafe fiel nach Angaben des Richters milde aus, weil der Angeklagte Einsicht und Reue gezeigt habe. Er begründete die Geldstrafe damit, dass es „keine Erschwernis-, aber zahlreiche Milderungsgründe wie ein reumütiges Geständnis“ gebe. Letztlich könne keine Strafe so schwerwiegend sein wie die psychische Belastung, wenn man ein Menschenleben auf dem Gewissen habe, sagte der Richter. Nachdem Althaus’ Verteidiger dem Urteil bereits zugestimmt hat, ist es rechtskräftig, sofern die Staatsanwaltschaft nicht innerhalb von drei Tagen dagegen Berufung einlegt.

In der Thüringer CDU zeigte man sich „erleichtert, dass das Verfahren so schnell ging und damit auch alle Spekulationen erledigt sind“, wie Sprecher Heiko Senebald dem Tagesspiegel sagte. „Dieter Althaus ist und bleibt unser Spitzenkandidat und wir rechnen fest mit seiner Rückkehr rechtzeitig vor der heißen Phase des Landtagswahlkampfes“, sagte er. In Thüringen wird am 30. August ein neues Parlament gewählt. Der Erfurter SPD-Fraktionschef Christoph Matschie forderte Althaus zu einer Entscheidung über seine politische Zukunft auf. Das Gericht habe die Schuld festgestellt, mit dem Urteil müsse Althaus jetzt umgehen. „Das ist keine juristische Frage, sondern hier ist eine politische Entscheidung gefragt.“ (mit dpa, neu)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false