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Politik: Rabattgesetz: Ein Sieg des Marktes (Kommentar)

Das Rabattgesetz fällt. Das ist gut.

Das Rabattgesetz fällt. Das ist gut. Denn ein Gesetz zum "Schutz gegen unlauteren Wettbewerb" ist Nonsens. Solange die Akteure nicht gegen das Strafrecht verstoßen, ist Wettbewerb immer lauter. Das Rabattgesetz ist ein Gesetz gegen Wettbewerb. Dessen Abschaffung ist ein Segen für den Verbraucher. Der kann sich freuen, wenn Unternehmen wie Lands End ein ewig währendes Rückgaberecht oder die Lufthansa attraktive Bonusprogramme anbieten. Ob sich das für die Unternehmen rechnet, muss nicht Sorge des Konsumenten sein; die des Gesetzgebers ohnehin nicht. Ein Lob also für den Wirtschaftsminister Müller, der einlöst, was die SPD-Opposition seinem Vorgänger Rexrodt nicht gönnen wollte. Woher aber der Sinneswandel? Er kommt nicht von den Sinnen, sondern von den Märkten. Außer Deutschland kennt kein anderes Land solch ein Wettbewerb verhinderndes Knebelgesetz. Im elektronischen Handel können künftig ausländische Anbieter, die sich nicht an unsere Gesetze halten müssen, deutsche Produzenten unterbieten. Das zwingt zur Abschaffung des Rabattgesetzes. Powershopping und Auktionen, die im Internet modern sind, zeigen, dass Preise nicht vom Himmel fallen. Die Welt des E-Commerce ist ein Basar.

ank

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