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Politik: Rechtsextremismus: Den Neonazis im Ausland auf der Spur

Das Internet erfreut sich bei Neonazis großer Beliebtheit. Über das Netz verbreiten sie ihre Hasstiraden gegen Ausländer, fordern zu Gewalttaten auf und organisieren sich.

Das Internet erfreut sich bei Neonazis großer Beliebtheit. Über das Netz verbreiten sie ihre Hasstiraden gegen Ausländer, fordern zu Gewalttaten auf und organisieren sich. Doch seitdem hierzulande verstärkt gegen rassistische Seiten vorgegangen wird, wechseln die deutschen Rechtsextremisten zu ausländischen, vor allem amerikanischen Providern. Das sei aber kein neues Phänomen, heißt es beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Neonazis hoffen, dem Zugriff deutscher Behörden zu entgehen. Das Justizministerium will dennoch Verstöße gegen das Strafgesetzbuch ahnden, indem der deutsche Wohnort des Täters ermittelt wird. In einigen Fällen klappt das sogar.

Ein Dutzend Beispiele kennt die Sprecherin des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, Susanne Karkowsky, in denen man Betreiber von rechtsextremistischen Seiten ausfindig machen konnte. So sei vor kurzem von zwei deutschen Neonazis über einen US-Provider zu einem Mord aufgerufen und sogar ein Kopfgeld ausgesetzt worden, berichtet die Verfassungsschutz-Sprecherin. Diese Täter habe man fassen können. Das sei aber sehr aufwendig gewesen. Deshalb könne nur in besonders schlimmen Fällen "so" (wie, sagt sie nicht) vorgegangen werden. Im Kampf gegen das Gros der rechten Seiten müssten die Provider sich untereinander abstimmen, über Ländergrenzen hinweg.

Doch das wird schwierig. Denn die amerikanischen Provider geben die Namen des jeweiligen Betreibers einer rechtsextremistischen Internet-Seite nicht ohne weiteres preis. Entscheidend ist bei Verstößen gegen das deutsche Strafgesetzbuch ohnehin der Tatort. "Befindet sich der Provider in den USA, hat das deutsche Strafrecht kaum eine Chance", sagt Birgit Heib, Sprecherin des Bundeskriminalamtes. Denn in Amerika sind rechtsextremistische Web-Sites nicht verboten, sondern vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. "Insofern sehen die Ermittlungsbehörden in den USA keinen Anlass, mit ihren deutschen Kollegen zusammenzuarbeiten", sagt Birgit Heib.

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