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Gibt er etwas vom „Soli“ ab? Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

© picture alliance / dpa

Reform der Finanzen von Bund und Ländern: Soli für die Schulden?

Die Reform der Bund-Länder-Finanzen geht in die entscheidende Phase. Es geht vor allem um einen neuen Finanzausgleich und den Schuldenabbau. Und für zwei Länder geht es ums Überleben.

Es geht um viel Geld, wenn an diesem Donnerstag die Finanzminister von Bund und Ländern in Berlin zusammenkommen. Und für zwei Länder, Bremen und das Saarland, geht es um die Existenz, denn sie sind überschuldet. Bis zum Jahresende soll ein neuer Finanzausgleich gefunden werden, denn die jetzige Regelung läuft 2019 aus – zusammen mit dem Solidarpakt, mit dem die Finanzierung der ostdeutschen Länder gesichert wurde. Aber das ist nicht alles: Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dem nordrhein- westfälischen Ressortchef Norbert Walter-Borjans (SPD) moderierte Runde muss auch klären, wie man mit den Schulden umgeht, welche die Länder aufgehäuft haben. Und was aus dem Solidarzuschlag wird. Mit dem Ministertreffen beginnt die entscheidende Phase der dritten Bundesstaatsreform binnen eines Jahrzehnts. Im Dezember wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten die Vereinbarungen absegnen.

Es geht um mehr als 30 Milliarden Euro

Der Finanzausgleich zwischen den Ländern hatte 2013 ein Volumen von 8,5 Milliarden Euro. Nimmt man noch den Umsatzsteuerausgleich hinzu, kommen insgesamt 14,5 Milliarden Euro zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche steht die künftige Verwendung des Solidarzuschlags – knapp 14 Milliarden Euro nimmt der Bund dadurch derzeit ein, die Länder wollen ab 2019 etwas davon abhaben. Zudem drehen sich die Verhandlungen um Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund in Milliardenhöhe.

Ob im Dezember eine Einigung stehen wird, ist allerdings ungewiss. Denn in den monatelangen Vorgesprächen der Beamten und Staatssekretäre hat sich wenig bis nichts bewegt. Die Front zwischen den finanzstarken Ländern und denen, die vom Ausgleichssystem profitieren, ist so starr wie immer, und der Bund hat sich mit Vorschlägen zurückgehalten. Schäuble will abwarten, bis die Länder sich untereinander auf Reformmodelle für den Finanzausgleich verständigt haben. Doch die sind weit davon entfernt. Dem Lager der Nehmerländer stehen vor allem die Zahlerländer Bayern und Hessen gegenüber, aber auch Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Zwölf gegen vier also – die vier großen Länder haben aber fast 60 Prozent der Bevölkerung und lassen sich daher nicht auf Abstimmungen ein.

Sachsen hat geringe Schulden und will keine Hilfen

Die Runde der finanzschwachen Länder ist keineswegs homogen. Sachsen etwa hat sich in einer zentralen Frage auf die Seite der stärkeren Länder geschlagen: In Dresden wird der Plan für einen von Bund und Ländern getragenen Altschuldenfonds strikt abgelehnt, ebenso in München, Stuttgart und Wiesbaden. Sachsen und Bayern sind nur relativ gering verschuldet, auch in Hessen und Baden-Württemberg sieht man keine Schwierigkeiten, die Schuldengrenze einzuhalten und die Verbindlichkeiten selber abzutragen. Dagegen haben einige Länder mittlerweile Probleme, mit ihrer Verschuldung zu Rande zu kommen, allen voran Bremen und das Saarland. Die Fonds-Idee wird vor allem vom Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) verfochten.

Die Vorstellungen, wie solch ein Fonds ausgestaltet werden könnte, gehen auseinander. So ist etwa unklar, ob alle Altschulden dort zusammengefasst werden oder nur jene, die seit 1991, also praktisch seit dem Beitritt der ostdeutschen Länder, angefallen sind. Ebenso wird noch darüber debattiert, ob über einen Fonds nur die Länderschulden oder zusätzlich auch die der Kommunen abbezahlt werden. Ein Modell sieht vor, den Fonds durch die Einnahmen aus dem „Soli“ zu füttern.

Schäuble fordert Geld zurück

Hier hat Schäuble allerdings eine Forderung eingebracht, welche die Gespräche schwieriger macht: Wenn die „Soli“-Einnahmen des Bundes für den Abbau der Länderschulden eingesetzt werden, dann will er einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, die sich Bund und Länder teilen. Mit der Begründung, dass den Ländern bei der Einführung des „Soli“ (der allein an den Bund fließt) zur Kompensation sieben Umsatzsteuerpunkte abgetreten worden seien. Die Länder weisen das zurück: Der höhere Umsatzsteueranteil gehe auf die Einbindung der Ost-Länder in den Länderfinanzausgleich zurück.

Gegen Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen wird sich ein gemeinsamer Altschuldenfonds nicht durchsetzen lassen. Die vier Länder argumentieren, ein solcher Fonds verletze die Haushaltsautonomie und benachteilige Länder mit soliden Etats. Doch könnten sie zu gewinnen sein, wenn die Hilfen sich auf hoch verschuldete Länder beschränken und es nur zu einer Teilentschuldung kommt. Länder, die Hilfen bekommen, müssten sich einer strikten Aufsicht unterstellen. So könnten Bremen und das Saarland überleben – wie eigenständig, das ist freilich die Frage.

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