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Teilnehmer einer Demonstration zum Internationalen Frauentag gehen durch Berlin und halten dabei ein Schild mit der Aufschrift ´Weg mit Paragraf 219a - My Body - my Choice».

© Ralf Hirschberger/dpa

Reform des Paragrafen 219a: Linkspartei kritisiert zentrale Liste von Abtreibungsärzten

Die Kammer veröffentlicht Adressen von Abtreibungsärzten. Diese solle man „klerikalen Kreisen und Rechtsextremen“ nicht „frei Haus“ liefern, warnt die Linke.

Die Linkspartei hat die Liste mit Abtreibungsärzten scharf kritisiert. "In Zeiten, in denen klerikale Kreise und Rechtsextreme Ärzte ins Visier nehmen, liefert man denen die Adresse nicht noch frei Haus", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Cornelia Möhring, der "Welt".

Solange der Strafrechtsparagraf 219a zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen existiere, stünden Ärzte nach wie vor mit einem Bein im Gefängnis. "In der Situation zu verlangen, sich freiwillig auf eine solche Liste setzen zu lassen, ist absurd", sagte Möhring.

Die Liste war am Montag von der Bundesärztekammer ins Internet gestellt worden. Auf ihr sind aber bislang weniger als 100 Einträge.

Die Professorin für Familienplanung Ulrike Busch sagte der "Welt", viele Ärzte würden vor einer Aufnahme in die Liste zurückschrecken. Sie würden sich sehr genau überlegen, "ob sie mit ihrer Praxisadresse auf einer überregionalen Liste auftauchen wollen und sich so zur Zielscheibe für Abtreibungsgegner machen, die Mahnwachen vor Arztpraxen abhalten". Ähnlich hatte sich zuvor die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, geäußert.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, betonte derweil in der "Welt", Ärzte, die nicht auf die Liste wollten, könnten wie bisher den Beratungsstellen Bescheid geben "und so alle Frauen erreichen, die über eine Abtreibung nachdenken".

Hintergrund ist die Reform des Paragrafen 219a vom Februar. Nach monatelangen Debatten hatte sich die große Koalition darauf geeinigt, dass Ärzte anders als zuvor zum Beispiel auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Zu den Methoden dürfen sie aber weiterhin keine Angaben machen. Stattdessen soll in der Bundesärztekammer-Liste darüber informiert werden. (AFP)

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