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Regeln für Retter: Warum das Verfassungsgericht Triage-Vorgaben fordert
Wer zuerst behandelt wird, wenn Betten knapp sind – das mussten Ärzte bislang alleine entscheiden. Ein Urteil aus Karlsruhe wird das nun ändern.
Erschöpfte Pfleger, auf den Gängen wartende Patientinnen, verschobene Operationstermine – die Coronapandemie bringt das Gesundheitssystem in Deutschland ans Limit. Mit der anrollenden Omikron-Infektionswelle wächst wieder einmal die Sorge, ob die Kliniken dem erwarteten Ansturm von Intensivpatientinnen und -patienten standhalten können – oder ob es in den Krankenhäusern wegen Überlastung bald zur Triage kommt. Ärztinnen und Ärzte müssten dann oft binnen Minuten klären, wen sie retten und wen nicht.
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