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Politik: Rentenreform: Was sich ändert

Nach rund zweijähriger Debatte ist die Rentenreform am Freitag von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag verabschiedet worden; im März soll das Reformkonzept dann nach dem Willen der Koalition unter Dach und Fach sein. Ein Kernpunkt ist der Einstieg in die staatlich geförderte Privatvorsorge für das Alter.

Nach rund zweijähriger Debatte ist die Rentenreform am Freitag von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag verabschiedet worden; im März soll das Reformkonzept dann nach dem Willen der Koalition unter Dach und Fach sein. Ein Kernpunkt ist der Einstieg in die staatlich geförderte Privatvorsorge für das Alter. Diesen Teil der Reform können SPD und Grüne mangels Mehrheit im Bundesrat jedoch nicht im Alleingang durchsetzen; die Opposition kündigte ihren Widerstand an. Die Eckpunkte der Reform

Rentenniveau und Rentenbeitrag: Geplant ist ein allmählicher Abbau des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rente von heute etwa 70 Prozent des Nettolohns auf 67 Prozent bei 45 Erwerbsjahren im Jahr 2030. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, der derzeit bei 19,1 Prozent liegt, soll bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden. Im Jahr 2030 soll er maximal 22 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Die Abstriche bei den jährlichen Rentenerhöhungen betreffen alle Rentner. Jeder Versicherte soll von 2004 an jedes Jahr über den Stand seiner Rentenansprüche informiert werden.

Eigenvorsorge: Die Lücken bei der gesetzlichen Rente sollen durch private oder betriebliche Zusatzvorsorge geschlossen werden. Arbeitnehmer sollen dafür von 2002 an zunächst ein Prozent ihres Bruttoeinkommens aufwenden, im Jahr 2004 zwei und im Jahr 2006 drei Prozent. Von 2008 an sollen dauerhaft vier Prozent in die Zusatzrente fließen. Zugelassen sind private Rentenversicherungen sowie Fonds- und Banksparpläne; in der betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge an eine Direktversicherung oder Pensionskasse gefördert. Unklar ist, ob selbst genutztes Wohneigentum gefördert wird.

Staatliche Förderung: Durch direkte Zuschüsse oder Steuerentlastungen will die Bundesregierung die Mehrbelastung mildern, die für Arbeitnehmer durch den schrittweisen Aufbau einer privaten Vorsorge entsteht. Verheiratete mit geringem und mittlerem Einkommen sollen eine Zulage von 150 Mark im nächsten Jahr ansteigend auf 600 Mark im Jahr 2008 erhalten, bei Ledigen sind es 75 Mark ansteigend auf 300 Mark. Familien sollen für jedes Kind 90 Mark im nächsten Jahr ansteigend bis zu 360 Mark im Jahr 2008 bekommen. Arbeitnehmer mit höheren Einkommen können für ihre Investitionen in die Privatvorsorge einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer geltend machen.

Erziehungszeiten: Bei Müttern oder Vätern, die während der ersten zehn Lebensjahre eines Kindes Teilzeit arbeiten oder Erziehungsurlaub nehmen, wird für die Rentenberechnung das erzielte Einkommen um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens erhöht. Zudem sollen Rentenanwartschaften partnerschaftlich geteilt werden können.

Hinterbliebenenrecht: Die Witwen- und Witwerrenten werden reformiert und um eine Kinderkomponente ergänzt. Beitragszeiten in den ersten zehn Lebensjahren eines Kindes werden bis zu 50 Prozent höher als nach geltendem Recht bewertet.

Altersarmut: Beziehern niedriger Renten soll der Gang zum Sozialamt erspart werden. Die Rentenversicherung soll über 65-Jährige und Erwerbsunfähige über Sozialhilfeansprüche informieren und deren Anträge gegebenenfalls weiterleiten. Kinder sollen in der Regel nicht für die Alterssozialhilfe zahlen.

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