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Justizskandal: Richterin bedauert Koran-Vergleich

Nach empörten Reaktionen aus Politik und Gesellschaft hat eine Frankfurter Familienrichterin bedauert, dass sie in einem Verfahren auf ein angebliches Züchtigungsrecht im Koran verwiesen hatte.

Frankfurt/Main - Wie der Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts, Bernhard Olb, sagte, sei der Juristin die "Tragweite und Sprengkraft" ihrer Aussage nicht klar gewesen. Die Richterin billige auch keinesfalls Gewalt in der Ehe. Dennoch sei ihr Verhalten in dem Scheidungsverfahren "nicht vertretbar" gewesen. Deshalb habe ein Richterkollege am Mittwoch entschieden, dass die Richterin in dem Verfahren eines aus Marokko stammenden Ehepaares befangen sei.

Die Richterin hatte Prozesskostenhilfe für die 26 Jahre alte Ehefrau abgelehnt, die nach eigenen Angaben von ihrem Mann bedroht und geschlagen worden war. Sie argumentierte, für die aus Marokko stammende Deutsche sei es keine unzumutbare Härte, erst das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr abzuwarten. Dies hatte sie mit einer Stelle aus dem Koran begründet, wonach Gewalt des Ehemannes gegenüber seiner muslimischen Frau gerechtfertigt sei. Im marokkanischen Kulturkreis des Paares sei das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau nicht unüblich, argumentierte die Richterin.

"Unerträglich und absurd"

Dieses Rechtsverständnis hatte bundesweit Empörung ausgelöst und war auf einhellige Ablehnung gestoßen. Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) nannte die Bezugnahme der Juristin auf den Koran "unerträglich und absurd". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte sich vorsichtig befremdet. Sie sagte, es gebe "solche Einzelfallentscheidungen, die einen manchmal, wenn man sie so über die Presse wahrnimmt, fassungslos machen". Aber auch diese Richterin sei "wahrscheinlich nicht davon ausgegangen, dass der Koran über dem Grundgesetz steht. Das kann ich mir wenigstens schlechterdings bei einer deutschen Richterin gar nicht vorstellen."

Lautenschläger sagte weiter: "Jeder in Deutschland lebende Mensch muss sich darauf verlassen können, dass seine Würde und Unversehrtheit geschützt wird." Die Wiesbadener Ministerin kritisierte die Haltung der Richterin auch deshalb, weil solche Urteile alle Integrationsbemühungen torpedierten. SPD-Chef Kurt Beck sagte: "Wenn man das Verfahren nicht anwendet, hat man auf dem Richterstuhl nichts verloren."

"Das ist grauenhaft."

Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) zeigte Verständnis für die Empörung, sah aber auch einen Beweis für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Schließlich habe ein anderer Richter die Entscheidung so korrigiert, dass der Richterin der Fall entzogen wurde. Er habe beim Präsidenten des Amtsgerichts einen Bericht angefordert, um den Fall unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Wegen der Unabhängigkeit der Richter sehe er aber kaum einen Spielraum für dienstrechtliche Maßnahmen.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner, sagte zu der Begründung der Richterin: "Das ist grauenhaft. Ich hätte nicht gedacht, dass das in Deutschland möglich ist." Das so genannte Züchtigungsrecht widerspreche den christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau und sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, meinte der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer.

Alice Schwarzer: Aufweichung des Rechtssystems

Das Zentrum für Türkeistudien (ZfT) in Essen betonte, Gewalt gegen Frauen sei keine Sache, die dem Islam grundsätzlich inhärent sei. ZfT-Direktor Faruk Sen sagte, die Anwendung eines doppelten Standards aufgrund von Religionszugehörigkeit im deutschen Recht sei "an sich ein Skandal". Salim Abdullah vom Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland in Soest sagte, die Entscheidung der Richterin sei ein Hemmnis im Integrationsprozess. "Die meisten jungen muslimischen Frauen haben den Weg in die Emanzipation angetreten und sowas ist kontraproduktiv."

Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sagte "Spiegel online", sie sehe eine Aufweichung des deutschen Rechtssystems zu Gunsten religiöser Vorstellungen. Das Rechtssystem werde seit langem systematisch von islamischen Kräften unterwandert.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) erklärte: "Die Richterin ist fehl am Platz." Der TGD-Bundesvorsitzende Kenan Kolat sprach von einem unglaublichen Vorgang: "Gewalt darf mit nichts rechtfertigt werden. Wie kann eine Richterin eine andere Grundlage als das deutsche Grundgesetz und die Strafvorschriften der Bundesrepublik Deutschland nehmen?" (tso/dpa)

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