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Europarat: Russland übernimmt erstmals Vorsitz

Russland hat zehn Jahre nach seiner Aufnahme in den Europarat erstmals den Vorsitz im Ministerkomitee der Staatenorganisation übernommen. Der russische Außenminister Sergej Lawrow nahm den Sitz ein.

Straßburg - Die Abschaffung der Todesstrafe in Russland sei während des sechsmonatigen russischen Vorsitzes jedoch kaum zu erwarten, sagte Lawrow. Dies sei ein «schwieriges Thema». Bei seiner Aufnahme in den Europarat hatte Russland die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb von drei Jahren zugesagt.

Lawrow verteidigte die Beibehaltung der Todesstrafe mit dem Argument, dass «kein Mensch Länder wie die USA und China undemokratisch oder unzivilisiert nennen würde, weil es dort die Todesstrafe gibt». In seinem Land bemühe man sich weiter um demokratische Fortschritte und werde im Fall der Todesstrafe «die öffentliche Meinung» berücksichtigen. Auf Grund der dem Europarat gegenüber eingegangenen Verpflichtung werde seit August 1996 kein Verurteilter mehr hingerichtet, sagte der Außenminister.

Zu den Prioritäten Moskaus während des sechsmonatigen Vorsitzes gehören der Kampf gegen Terrorismus, Drogenhandel und Geldwäsche. Russland will sich auch darum bemühen, die Flut von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzudämmen. Die Gerichtsarbeit sollte gestrafft werden, hieß es in dem Grundsatzpapier Moskaus. Der Gerichtshof müsse effektiver mit den Staaten kooperieren und sich stärker an der jeweiligen Gesetzgebung orientieren. «Ein Teil der Fragen, auf die das Gericht Zeit und Ressourcen verwendet, sollten schon auf nationaler Ebene geklärt werden können», hieß es in dem Papier. Vor dem Gerichtshof sind 46 000 Klagen aus Russland anhängig, ein absoluter Rekord.

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarates und überwacht unter anderem die Umsetzung der Urteile des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Russland ist das größte der 46 Mitgliedsländer. Die 1949 gegründete Staatenorganisation setzt sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein. (tso/dpa)

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