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Politik: Schäuble: Deutschland auch ohne BKA-Gesetz sicher

Keine Mehrheit im Bundesrat – nun muss der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss suchen

Berlin - Wolfgang Schäuble gab sich am Freitag im Bundesrat ganz nüchtern. Kein aufgeregtes Wort über die Tatsache, dass es in der Länderkammer keine Mehrheit für das BKA-Gesetz gab, mit dem das Bundeskriminalamt zur Abwehr von internationalem Terrorismus aufgewertet werden soll. Der Bundesinnenminister schien plötzlich auch gar nicht mehr so am Gesetz zu hängen. „Auch auf der gegebenen rechtlichen Grundlage ist die Bundesrepublik durch die Kooperation von Bund und Ländern ein sicheres Land“, sagte Schäuble. Ja nun – warum dann das BKA-Gesetz? Etwas aufgeregter klangen Schäubles Worte im „Handelsblatt“ vom Freitag. Da setzte er sogar ein Ultimatum: „Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande“, donnerte der CDU-Politiker mit Blick auf das anstehende Vermittlungsverfahren.

Das wird nun von der Bundesregierung beantragt, denn auch für die Anrufung der Vermittlung fand sich im Bundesrat keine Mehrheit. Rheinland-Pfalz hatte diese auf den Weg zu bringen versucht und vier Änderungen vorgeschlagen. Aber da nun aus der SPD in den Ländern Bedenken gegen das – von der SPD im Bund schon abgesegnete – Gesetz kamen, wollte die CDU in den Ländern wohl auch ein wenig sperren. Nur der hessische Ministerpräsident Roland Koch hob auf CDU-Seite die Hand. „Wir wollten deutlich machen, dass alles getan werden muss, damit das Gesetz schnell kommt“, sagte er dem Tagesspiegel. Er halte zwar alle vier von SPD-Länderseite vorgelegten Änderungswünsche für nicht zwingend, sei jedoch bereit, „jeden Dialog zu führen“. Die Anschläge in Indien hätten gezeigt, dass man im Kampf gegen den Terrorismus nicht ins Hintertreffen geraten dürfe.

Verhindern will auch die SPD in den Ländern nichts. „Wir wollen das BKA-Gesetz“, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch. Nüchtern betrachtet wird das umstrittene Gesetzeswerk auch nicht allzu sehr verändert oder gar verwässert. Weder durch die von Bruch vorgetragene feinere Zuständigkeitsabgrenzung zwischen BKA und Landespolizei noch durch die Ausdehnung des ausnahmslosen Zeugnisverweigerungsrechts auf Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte (bisher soll es nur für Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger gelten) dürfte das BKA in seiner Arbeit sonderlich gehemmt sein. Und die gewünschte Verpflichtung, auch in Eilfällen bei der Online-Durchsuchung eine Richtergenehmigung einzuholen (und das nicht allein dem BKA-Chef zu überlassen), dürfte kein Ermittlungshindernis sein. Zudem soll nicht durch BKA-Beamte, sondern ebenfalls durch Richter entschieden werden, welche Daten aus der Online-Durchsuchung verwendet werden dürfen und welche dem geschützten Privatbereich zugehören. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) wies darauf hin, dass das BKA nur drei Standorte habe und damit nur drei Amtsgerichte zuständig seien. In Berlin, einem der Standorte, gebe es einen ständigen Bereitschaftsdienst, so dass „innerhalb von 15 Minuten“ eine Richterentscheidung möglich sei. Sie warnte insgesamt davor, wegen der Terrorbekämpfung „die Rechte von Bürgern in unverhältnismäßiger Weise einzuschränken“.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) gab zu bedenken, dass es eigentlich keinen Grund für eine Vermittlung zwischen Bund und Ländern gebe. Der Dissens bestehe ja innerhalb der SPD. Er forderte die Sozialdemokraten auf, sich schnell zu einigen, „damit der Vermittlungsausschuss in wenigen Minuten entscheiden kann“. Auch Koch drängt die SPD dazu, bald „absprachefähig“ zu werden. Alle vier Änderungen wird die Union kaum akzeptieren. Jedenfalls jetzt nicht. Sollte es aber 2009 zu Schwarz-Gelb im Bund kommen, wird möglicherweise die FDP einfordern, was nun in der Vermittlung nicht gelingt. Albert Funk

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