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Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.

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Update

Schwierige Aufklärung: NSU-Untersuchungsausschuss fordert Klarheit über möglichen V-Mann

Die möglicherweise nächste V-Mann-Affäre im NSU-Komplex erscheint nach Recherchen des Tagesspiegels mysteriös. Bisher gibt es wenig Anzeichen für eine Spitzeltätigkeit. Würden aber die Behauptungen zutreffen, wäre der NSU-Komplex noch skandalöser, als er es ohnehin schon ist.

Von Frank Jansen

Sicherheitskreise sagten am Mittwoch, es gebe bislang keine Anzeichen dafür, dass der in Untersuchungshaft sitzende Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, mutmaßlicher Unterstützer der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“, als V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eine andere Sicherheitsbehörden tätig war. Das Bundesinnenministerium hatte Dienstagabend mitgeteilt, seit vergangenen Freitag liege „ein über die Bundesanwaltschaft übermittelter Hinweis vor, wonach eine Person aus dem Kreis der Beschuldigten des NSU-Verfahrens möglicherweise vor circa zehn Jahren in der NPD V-Mann für eine Sicherheitsbehörde gewesen sein könnte“.

Bei der „Person“ handelt es sich um Ralf Wohlleben. Er ist der einzige mutmaßliche NSU-Unterstützer, der noch in Untersuchungshaft sitzt. Der Ende November 2011 festgenommene Wohlleben wird verdächtigt, er habe dem Terrortrio nach dem Gang in den Untergrund lange geholfen und die Beschaffung der Ceska-Pistole organisiert, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen.

Minister Hans-Peter Friedrich ordnete eine „umfassende Prüfung“ des neuen Vorgangs an. Der Hinweis auf eine mögliche V-Mann-Tätigkeit Wohllebens geht nach Informationen des Tagesspiegels auf Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster zurück, der früher im Innenministerium beschäftigt war und von 1996 bis 1998 den Brandenburger Verfassungsschutz leitete. Förster hat nun in einer dienstlichen Erklärung angegeben, er erinnere sich daran, im Ministerium vor etwa zehn Jahren, also während des NPD-Verbotsverfahrens, ein Papier gesehen zu haben, auf dem Klarnamen von V-Leuten aus Vorständen der NPD standen – darunter auch der von Wohlleben, der damals Beisitzer im Vorstand des Thüringer Landesverbands der rechtsextremen Partei war.

Die dienstliche Erklärung erhielt das Bundesjustizministerium, das den Innenminister kontaktierte. Friedrich bat Verfassungsschutz, Polizei und weitere Sicherheitsbehörden, Akten aus der Zeit des Verbotsverfahrens zu sichten und Mitarbeiter zu befragen. Der Minister forderte zudem schriftliche Stellungnahmen an und informierte auch den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das am ehesten für eine Führung von Wohlleben als V-Mann in Frage kommen würde, prüft jetzt zahlreiche Akten aus dem fraglichen Zeitraum.

Sollte Försters Behauptung zutreffen, würde der NSU-Komplex vermutlich noch skandalöser, als er es schon ist. Hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eine andere Behörde Wohlleben vor etwa zehn Jahren als V-Mann geführt, wäre die Frage zwingend, was dann dienstlich über den mutmaßlichen Unterstützer und Waffenbeschaffer der Terrorgruppe und womöglich über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ selbst bekannt war.  

Die Obleute, der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag haben mittlerweile erklärt, dass sie einen Zwischenbericht des Innenministeriums zum Stand der Dinge erwarten. Nachdem man am vergangenen Freitag von dem Verdacht erfahren habe, habe es am Montag ein Gespräch mit dem Bundesinnenminister und dessen Staatssekretär Fritsche gegeben, am Dienstag ein weiteres Gespräch mit Staatssekretär Fritsche und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Maaßen. Für den Zwischenbericht habe das Ministerium nun bis zum Mittwochnachmittag Zeit.

Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders hat eine Tätigkeit als V-Mann unterdessen dementiert. "Ich habe inzwischen mit meinem Mandanten gesprochen. Er hat zu keinem Zeitpunkt mit irgendeiner Sicherheitsbehörde zusammengearbeitet", sagte sie der Tageszeitung "Die Welt".

Das Verbotsverfahren gegen die NPD hatte 2001 begonnen und wurde 2003 vom Bundesverfassungsgericht eingestellt, da drei Richtern des Zweiten Senats die Rolle von V-Leuten in Vorständen der NPD unklar erschien. Im Verbotsantrag des Bundestages ist Wohlleben kurz auf Seite 248 mit einer Straftat, dem Verwenden von Nazi-Kennzeichen, erwähnt.

Generalbundesanwalt Harald Range hat auf Bitte des Innenministeriums Förster aus seinem Urlaub nach Berlin beordert. Er soll hier heute Nachmittag eintreffen und dem Innenministerium erklären, welche Kenntnisse er hat. Förster selbst wollte sich gegenüber dem Tagesspiegel nicht äußern.

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