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Rechte Gewalt und die Folgen.

© picture alliance / dpa

Martenstein über den Rechtsstaat: Soll man Opfer rechter Gewalt vor Abschiebung schützen?

Keine Abschiebung von Opfern rechter Gewalt: Soll so die Justiz funktionieren? Nach Gesinnung, nach Sympathie? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Harald Martenstein

Brandenburg schiebt Asylbewerber nicht mehr ab, falls diese Menschen ein Opfer rechter Gewalt geworden sind. Dies soll eine Wiedergutmachung für die Opfer sein und eine Strafe für die rechten Täter. Das vorläufige Bleiberecht soll auch für Personen gelten, deren Asylantrag bereits rechtsgültig abgelehnt wurde. Die Regelung gilt allerdings nicht für Opfer, die selber Straftaten begangen haben.

Der Grüne Volker Beck möchte, dass so etwas in Zukunft überall gemacht wird. Damit würde man ein völlig neues Element in den deutschen Rechtsstaat einführen, die Bußjustiz. Menschen, die Opfer eines Verbrechens wurden, bekommen zur Entschädigung eine juristische Prämie. Sie bekommen im Asylverfahren automatisch recht, ohne Rücksicht auf die Sachlage, auf ihr Herkunftsland oder auf Paragrafen. Als Buße für die Tat eines seiner Bürger, des rechten Schlägers, widerruft ein Staat seine eigene Rechtsstaatlichkeit. Denn wenn die Regierung nach politischen Kriterien darüber entscheidet, wie Asylverfahren auszugehen haben, nämlich positiv, kann man die Gewaltenteilung in der Pfeife rauchen.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist es, alle Menschen auf seinem Territorium vor Übergriffen von Gewalttätern zu schützen. Wenn ihm, dem Staat, das nicht gelingt, dann ist es richtig Milde walten zu lassen, aus Sicht der Justiz, der Staatsräson und der Menschlichkeit gleichermaßen.

schreibt NutzerIn wilhelm

Privilegien für einzelne Gruppen

Ein anderes Problem dabei ist, dass Justitia blind sein sollte. Gleiches Recht für alle, so heißt das wichtigste Prinzip. Privilegien für einzelne Gruppen, eine unterschiedliche Rechtsprechung, je nach Herkunft der Person, auch so etwas ist so ziemlich das Gegenteil eines Rechtsstaates, wie wir ihn bisher hatten. In rassistischen Staaten gibt es das, im Mittelalter gab es das auch. Volker Beck sagt dazu, dass Inhaber eines deutschen Passes ja sowieso nicht abgeschoben werden können. Insofern handele es sich nicht um ein Privileg. Das stimmt.

„Gleiches Recht für alle“ bedeutet aber auch, dass die gleichen Spielregeln für alle gelten. Die Justiz behandelt jeden Fall einzeln. Sie darf Umstände und Milderungsgründe berücksichtigen. Aber sie rechnet nicht zwei völlig verschiedene Verfahren mit verschiedenen Themen einfach gegeneinander auf. Ein ganz normales Gewaltopfer kann nicht verlangen, dass der Staat, aus Solidarität, die Räumungsklage seines Vermieters einstellt.

Menschen zu belohnen, weil sie Opfer geworden sind, entspricht nicht unserem Rechtsverständnis. Es hat keinen Sinn, das Recht zur Durchsetzung politischer Standpunkte zu missbrauchen, denn darum geht es hier.

schreibt NutzerIn Gophi

Welche Kompensation soll eigentlich ein Rechter bekommen, der von Linksradikalen zusammengeschlagen wurde? Auch solche Fälle gab es. Da wird Volker Beck vielleicht sagen, dass dieser Rechte ihm unsympathisch ist und keinen Anspruch auf seine Solidarität hat. Soll so die Justiz funktionieren? Nach Gesinnung, nach Sympathie? Jeder Mensch muss gleich sein vor dem Gesetz, ist das keine Selbstverständlichkeit mehr? Leute wie Trump, Putin und Erdogan wollen die Justiz zu ihrem Werkzeug machen, Putin und Erdogan haben es schon geschafft. Auf diesem Weg sollte man ihnen keinen Schritt entgegenkommen.

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