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Politik: Sozialpolitiker sorgen sich um Pflegeheime

Bund soll Zuständigkeit nicht an Länder abgeben

Berlin - Das Thema kommt heute als letztes auf den Tisch, bei der Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat zu den Vor- und Nachteilen der Föderalismusreform: Soll das Heimrecht, das wichtigste Schutzgesetz für Pflegeheimbewohner wie geplant in die Kompetenz der Länder übergehen? Nicht nur Sozialverbände und Verbraucherschützer warnen davor, weil sie das Ende von Mindeststandards und einen „Wettbewerb nach unten“ befürchten. Auch bei beiden Koalitionspartnern gebe es diesbezüglich „Unruhe“, bestätigte kürzlich die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD). Und stellte klar, dass auch sie zu den Skeptikern gehört: „Wir werden über das Heimrecht noch einmal nachdenken müssen.“

Die Staatssekretärin treibt vor allem die Sorge um, klamme Länder könnten sich nötige Reformen sparen. Derzeit herrsche beim Thema Pflege „organisierter Stillstand“, sagt sie – „obwohl noch nie so viel Einigkeit darüber bestand, dass was passieren muss“. Gerade das Heimrecht müsse dringend modernisiert werden. Als Beispiel nennt Caspers-Merk die Öffnung hin zu alternativen Wohnformen. Es könne nicht sein, dass man entweder darauf verzichte oder dass einem „dabei die volle Regulierungswut des Heimrechts entgegenschlägt“.

Auch Sozialexperten der Union macht der Plan, das Heimrecht zur Ländersache zu machen, nicht glücklich. „Ein deutlich schlankeres Gesetz auf Bundesebene wäre mir lieber“, sagt der CDU-Abgeordnete Willi Zylajew. Christel Humme, die seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, warnt rundheraus vor „Sozialdumping“. Wenn man dem Bund die Zuständigkeit nehme, „dann wird der Wohnort eines Heimbewohners darüber entscheiden, wie seine Rechte und die Qualität seiner Versorgung aussehen“.

Wohin das führen könnte, zeigt ein gescheiterter Vorstoß Baden-Württembergs. Unter dem Stichwort Bürokratieabbau versuchte das Land vor zwei Jahren via Bundesrat, die vorgeschriebene Fachkraftquote in den Heimen von 50 auf 33 Prozent abzusenken. Und Bayern empfahl schon mal, Sozialhilfeempfänger nur noch in Doppelzimmern unterzubringen.

Würden die Länder zuständig, warnt Verbraucherzentralen-Chefin Edda Müller, drohe ein „Flickenteppich“ unterschiedlichster Regelungen. Die Kompetenzverlagerung „würde die Bemühungen um eine Verbesserung der Qualitätssituation konterkarieren“, heißt es auch beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dabei müsse die Pflege dringend neu ausgerichtet werden, drängt MDK- Geschäftsführer Peter Pick. Statt um Verwahrung müsse es künftig viel stärker um den Erhalt von Selbstständigkeit gehen.

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sieht „keinen guten Grund, die heute bestehenden Probleme beim Heimrecht nicht zu lösen, sondern mit 16 zu multiplizieren“. Der „politische Wind“ habe sich aber gedreht, meint Geschäftsführer Herbert Mauel. Und er zitiert Bert Brecht: „Wer A sagt, muss auch B sagen können, wenn er erkannt hat, dass A falsch war.“

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