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Politik: SPD will kein neues Gesetz gegen Spätabtreibungen

Expertinnen wehren sich gegen die Pläne der Union. Auch sie sind für bessere Beratung, fürchten aber Debatten um den Paragrafen 218

Berlin - Im Streit um Spätabtreibungen drängen einflussreiche SPD-Parlamentarierinnen auf den Verzicht einer gesetzlichen Neuregelung, wie sie aus Unionsreihen gefordert wird. In einer Vorlage für die Fraktion, die sich an diesem Dienstag mit dem Thema beschäftigt, räumen die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Christel Humme und Elke Ferner sowie die Fraktionssprecherinnen Caren Marks und Carola Reimann zwar „dringenden Handlungsbedarf“ bei Durchführung und Qualität der Beratung für Schwangere ein. Gleichzeitig betonen sie aber, dass Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation und der Rechtsanspruch auf Beratung rechtlich bereits „gut und umfassend geregelt“ seien.

Nach vergeblichen Einigungsversuchen mit der SPD wollen Unionsabgeordnete nun eine Gesetzesänderung über einen fraktionsübergreifenden Antrag erreichen. Sie sehe aber „keinen Änderungsbedarf“, sagte Reimann dem Tagesspiegel. Der diesbezüglich geplante Gruppenantrag „atmet für mich den alten Unionsduktus: Frauen treiben leichtfertig ab und man muss ihnen etwas auferlegen“. Frauen, die ein behindertes Kind diagnostiziert bekämen, befänden sich oft aber in „grauenhaften Situationen“, in denen man ihnen einfach nur helfen müsse. Oft würden sie nicht ordentlich informiert, Ultraschalluntersuchungen blieben unkommentiert, und vorher schon werde das „Recht auf Nichtwissen“ nicht respektiert. Sie sei sehr dafür, die Beratung zu stärken, sagte Reimann. Allerdings müsse dies nicht gesetzlich, sondern über die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen erfolgen.

Viele in der SPD hätten Angst, dass mit einer Gesetzesverschärfung für Spätabtreibungen auch „wieder die Schleusen beim Paragrafen 218 geöffnet werden“, räumte die gesundheitspolitische Sprecherin ein. Die Initiatoren des Gruppenantrags seien ja „dieselben Leute“, die mit der geltenden Regelung im Strafgesetzbuch unzufrieden seien, sagte sie. Bei einem Spitzengespräch mit der CDU drängte die katholische Bischofskonferenz in der vergangenen Woche bereits auf eine Überprüfung der gesamten Gesetzgebung zur Abtreibung.

Spätabtreibungen nach der 20. oder 22. Woche sind rechtlich zulässig, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau physisch oder psychisch nicht verkraftbar wäre. Das kann auch der Fall sein, wenn bei dem Kind eine Behinderung festgestellt wird.

In ihrer Vorlage verweisen die SPD-Politikerinnen darauf, dass die Zahl medizinisch indizierter Abtreibungen jedoch nicht zu-, sondern abgenommen habe. Zwischen 1996 und 2007 sei sie um 36 Prozent gesunken. Auch ihr Anteil an sämtlichen Schwangerschaftsabbrüchen reduzierte sich von 3,7 auf 2,6 Prozent – obwohl, wie Reimann betont, „die Diagnostik besser geworden ist“.

Allerdings kämen nicht alle Ärzte ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht vor einer pränatalen Untersuchung nach. Oft würden die Frauen nicht einmal gefragt, ob sie eine Diagnostik wünschten. Wenn eine Schädigung des Ungeborenen festgestellt werde, mangle es häufig an verantwortungsvoller Beratung. Der Anspruch auf psychosoziale Beratung sei zu wenigen Eltern bekannt, auch die Vernetzung von Ärzten und Beratern sei „nicht ausreichend“. All dies sei aber „untergesetzlich“ zu lösen, argumentieren die SPD-Politikerinnen – etwa über Ärztekammern oder die Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Die SPD-Familienpolitikerin und Kirchenbeauftragte der Fraktion, Kerstin Griese, hingegen kündigte an, sich für eine gesetzliche Verankerung der psychosozialen Beratung einzusetzen. Dazu gehöre dann auch eine dreitägige Bedenkfrist für Schwangere, wie sie im Gruppenantrag der Union gefordert wird. Auch die frühere SPD-Familienministerin Renate Schmidt hat bereits Sympathien für den Unionsvorstoß erkennen lassen.

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