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Spendenaffäre: FDP will gegen Millionenstrafe klagen

4,3 Millionen Euro sollen die Freien Demokraten für den Verstoß ihres verstorbenen FDP-Vize Möllemann gegen das Parteiengesetz zahlen. Dagegen will der NRW-Landesverband rechtlich vorgehen.

Das beschloss der Vorstand der Landespartei am späten Montagabend nach Informationen der WAZ. Kurz nachdem in der vergangenen Woche der Strafbescheid des Bundestags bekannt geworden war, hatte in einer Mitteilung angekündigt, seine Partei werde Rechtsmittel gegen die hohe Strafzahlung prüfen.

Die Freidemokraten sehen die eigene Aufklärungsarbeit nicht hinreichend gewürdigt. Auch dürften für die FDP keine strengeren Maßstäbe als für größere Parteien gelten, heißt es in einer Erklärung der Schatzmeister der Partei im Bund und in NRW, Hermann Otto Solms und Paul K. Friedhoff.

Der im Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung verstorbene Partei-Vize Jürgen Möllemann soll jahrelang illegal Spenden akquiriert und unter falschem Namen ins Parteivermögen geschleust haben. Der Strafbefehl bezog sich auf Geldflüsse in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002. Bis heute ist ungeklärt, wo das Geld herkam.

Die nordrhein-westfälische FDP hatte mit einer Strafe gerechnet, war jedoch nur von einem Strafmaß in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro ausgegangen. Der Bundestag kann eine Strafe bis zum Fünffachen der illegalen Spenden verhängen.

ZEIT ONLINE, sp

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