zum Hauptinhalt

Sterbehilfe: Italienische Komapatientin darf doch nicht sterben

Seit 16 Jahren liegt die Italienerin Eluana Englaro im Koma. Nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass die Frau sterben darf, hängt ihr Schicksal nun juristisch wieder in der Schwebe.

Der Fall errregt seit langem die italienische Öffentlichkeit. Nun ist das Schicksal der seit mehr als 16 Jahren im Koma liegenden Italienerin Eluana Englaro juristisch wieder offen. Der Mailänder Generalstaatsanwalt Gianfranco Montera zieht gegen die in einem Berufungsverfahren Anfang Juli genehmigten Sterbehilfemaßnahmen für die 34-Jährige vor das Kassationsgericht.

"Eluana kann nicht sterben, die künstliche Ernährung muss fortgesetzt werden", schrieb die römische Zeitung "La Repubblica" am Freitag. Englaros Vater hingegen kämpft seit Jahren darum, die künstliche Ernährung seiner Tochter einstellen zu können.

Auch das Verfassungsgericht könnte eingeschaltet werden

Die Ankündigung des Generalstaatsanwaltes kam kurz nach einer Entscheidung der Abgeordnetenkammer, die dem Kassationsgericht das Recht absprach, in dem Fall die Belange der Gesetzgeber einzudringen. Das Gericht hatte im Oktober 2007 entschieden, dass der Fall erneut überprüft werden müsse. Das ebnete dann den Weg zu dem Urteil von Anfang Juli, wonach die künstliche Ernährung beendet werden könnte.

Nach der Abgeordnetenkammer wollte sich am Freitag auch der Senat mit dem Fall befassen. Damit ist nach Medienberichten absehbar, dass das Verfassungsgericht in der Frage eingeschaltet wird.

Seit Autounfall im Koma

Die Frau war 1992 im Alter von 19 Jahren nach einem schweren Autounfall ins Koma gefallen und liegt in einem Krankenhaus bei Mailand. 1993 diagnostizierten die Ärzte übereinstimmend, ihr Zustand sei irreversibel. Das bezweifelt der Generalstaatsanwalt.

In Italien sind bisher sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, jedoch ist die Gesetzeslage unscharf. Immer wieder ist daher die Einführung einer Patientenverfügung in der Diskussion. Papst Benedikt XVI. und der Vatikan sind strikt gegen jede Form von Sterbehilfe. (lwi/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false