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Steuerpolitik: Zweiter Anlauf gegen Cash-GmbH

Die schwarz-gelbe Bundesregierung und das rot-grüne Länderlager wollen ein Schlupfloch für Unternehmer bei der Erbschaftsteuer schließen – unklar ist allerdings, ob das im Wahlkampf noch gelingt. Dabei könnte das Steuersparmodell der Cash-GmbH längst erledigt sein.

Eigentlich könnte das Steuerschlupfloch namens Cash-GmbH längst gestopft sein – wäre das Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zum Jahressteuergesetz im vorigen Dezember nicht aus dem Ruder gelaufen. Die Parteien waren sich damals weitgehend einig, doch SPD, Grüne und Linke im Bundestag stellten eine zusätzliche Forderung: Zustimmung nur bei steuerlicher Gleichstellung der Lebenspartnerschaften. Damit war der monatelang ausgehandelte Kompromiss zu dem Gesetz geplatzt. Denn die Union wollte dem nicht zustimmen, hatte doch ein Parteitag kurz zuvor gegen die Gleichstellung gestimmt. Damit war das Schlupfloch weiter offen.

Allerdings könnte die Cash-GmbH im Wahlkampf eine Rolle spielen, nach dem Motto: Reiche können bequem und ungestraft die Erbschaftsteuer umgehen. Deshalb wohl will die schwarz-gelbe Koalition die Panne vom Dezember doch noch ausbügeln. Im Verein mit dem rot-grünen Länderlager übrigens, das über das eigene Vorgehen im Nachhinein doch nicht mehr begeistert war und einen Entwurf zur „Heilung“ des Versäumten im Bundesrat eingebracht hat. Im Hintergrund steht zudem ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das die Regelungen der Erbschaftsteuer (und dabei nicht zuletzt die Cash-GmbH) als verfassungswidrig betrachtet.

Diese Cash-GmbH ist ein Steuersparmodell, das sozusagen als Kollateralschaden der Erbschaftsteuerreform der großen Koalition entstand. Die kam Familienunternehmen entgegen, vor allem kleineren mit weniger als 20 Mitarbeitern. Betriebsvermögen wurde weitgehend steuerfrei gestellt. Das eröffnete aber (ungewollt, wie es in der Finanzverwaltung heißt) die Möglichkeit, auch privates Geldvermögen steuerfrei zu stellen: durch die Gründung von Firmen, deren Zweck nichts anderes war als die Verwaltung dieses Geldes. Die Länder beziffern die Steuerausfälle durch Cash-GmbHs pro Jahr auf etwa 100 Millionen Euro. Insgesamt geht es im Jahressteuergesetz um mehrere hundert Millionen Euro.

Die Reparatur des Gesetzgebungsirrtums und des fehlgeschlagenen Vermittlungsverfahrens läuft nun an. Die Koalitionsfraktionen werden Mitte April einen Gesetzentwurf einbringen, welcher zusammen mit dem rot-grünen Bundesratsentwurf im Vermittlungsausschuss landen wird. Am Ende wird wieder ein Kompromiss stehen.

Ohne neuerlichen Streit wird es freilich nicht abgehen. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) wirft Schwarz-Gelb vor, hinter das Ergebnis vom Dezember zurückzufallen. Der neue Vorschlag „ist der erneute Beweis dafür, dass die Bundesregierung Steuerschlupflöcher nicht mit der letzten Konsequenz schließen möchte. Das unwürdige Hin und Her bei der Frage der Cash-GmbHs setzt sich fort, und nur, weil die FDP nicht die Interessen der Steuerzahler, sondern der Steuervermeider vertritt“, sagte Kühl dem Tagesspiegel. Im Kern geht es um die Höhe des steuerbefreiten Vermögens: Rot-Grün setzt dafür zehn Prozent des Unternehmenswerts an, Schwarz-Gelb sieht eine solche Pauschalgrenze nicht vor.

Die Koalition setzt darauf, dass sich SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im Wahlkampf als mittelstandsfreundlich präsentieren will. Zu seinem Programm gehört auch eine „verfassungsfeste, mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaftsteuer“. Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) sagt, das könne Steinbrück noch vor der Wahl haben – wenn die SPD den schwarz-gelben Gesetzentwurf mittrage.

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