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Politik: Steuerreform vor Korrektur: Schwierige Auskunft - Das Bankgeheimnis und wie es durchbrochen werden kann

Das Bankgeheimnis verpflichtet die Kreditinstitute dazu, außenstehenden Dritten keine Auskünfte über ihre Kunden zu erteilen. Vermögensverhältnisse und Zahlungsbewegungen gehen damit nur die Bank und ihren Kunden etwas an.

Das Bankgeheimnis verpflichtet die Kreditinstitute dazu, außenstehenden Dritten keine Auskünfte über ihre Kunden zu erteilen. Vermögensverhältnisse und Zahlungsbewegungen gehen damit nur die Bank und ihren Kunden etwas an. Diese Abmachung ist allerdings nicht gesetzlich verankert, ergibt sich aber aus mehreren Regelungen in der deutschen Abgabenordnung. Die Banken sind also nicht verpflichtet, etwa Finanzämtern irgendwelche Angaben über die gesamten Kapitalerträge und Vermögensverhältnisse eines Kunden zu machen. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei einem Kunden der begründete Verdacht der Steuerhinterziehung gegeben ist. In diesem Fall muss die Bank die Konten und die Zahlungsbewegungen offen legen. Im Vorfeld muss der Beschuldigte allerdings die Chance gehabt haben, von der Finanzverwaltung angehört zu werden.

Die Abgabenordnung regelt darüber hinaus, dass Finanzämter bei der Betriebsprüfung von Banken keine Auskünfte über Kundenkonten an die Finanzämter am Wohnsitz des Kunden weitergeben dürfen.

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