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Die Mundpartie des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin M., fotografiert vor Gericht im Jahr 2006.

© Boris Roessler dpa/lhe picture-alliance/ dpa/dpaweb

Strafe für bizarren Mord: Die Digitalisierung kann töten

Armin M., der "Kannibale von Rotenburg", bleibt in Haft. Schuldig wurde er auch, weil ihm das Internet Kontakte bot, die früher undenkbar waren. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Zwei Effekte der Digitalisierung, die später Wirtschaft und Gesellschaft durchrütteln sollten, ließen sich bei einem Prozess beobachten, der 2003 vor dem Landgericht Kassel begann. Angeklagt war der frühere Berufssoldat Armin M., ein freundlicher Herr, der im Netz seine Seele und Beherrschung verlor. Und seine Freiheit. Dabei wird es vorerst bleiben. Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Verurteilte bleibt in Haft, hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entschieden. Keine günstige Prognose, heißt: Er könnte es wieder tun. Eine Entlassung nach 15 Jahren, wie sie nach Urteilen zu lebenslanger Haft rechtlich möglich wäre, ist damit ausgeschlossen.

Das Opfer wollte ein Opfer werden

Psychisch krank ist M. nicht, zumindest war er es nicht nach den damaligen Feststellungen. Das Landgericht hatte ihn zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags verurteilt. Wäre das Urteil damals rechtskräftig geworden, wäre der „Kannibale“ wohl schon seit Jahren ein freier Mann. Doch der Bundesgerichtshof grätschte dazwischen. M. hatte von seiner Bluttat ein Video gemacht, wohl nicht zuletzt, um zu dokumentieren, dass sein Opfer genau dies werden wollte: sein Opfer. Aber er hat sich später auch daran berauscht. Da war es, das Mordmerkmal, das dem Landgericht noch gefehlt hatte. Eine Tötung „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“. Darauf steht zwingend lebenslang.

Die Schilderungen des Angeklagten boten Zuhörern Einblick in einen Abgrund, der sich ohne anonymes Netz kaum aufgetan hätte. Menschen, die Menschen essen wollten, fanden sich mit solchen zusammen, die gegessen werden wollten. Seitdem ist klar, das Internet bringt auch die abseitigsten Formen von Angebot und Nachfrage zusammen. Und es gibt Einzelnen das Gefühl, auch mit den bizarrsten Fantasien und Orientierungen Teil einer größeren Gemeinschaft zu sein. So empfand es auch M., der sich mit seinen sexuellen Sehnsüchten in seiner Jugend immer alleine glaubte. Als er sah, wer im Netz alles mit solchen Neigungen unterwegs war, schon damals, Ende der Neunziger, schwand die Barriere zur Tat.

Ein grausames Verbrechen - aber auch ein Mord?

Eine grausames, sadistisches Verbrechen – aber auch ein Mord? Wirklich zahlreich sind die Fälle nicht, in denen ein klassisches Mordopfer unbedingt getötet werden will. Es waren Fälle wie dieser, die den früheren Justizminister Heiko Maas (SPD) darüber nachdenken ließen, die rechtlichen Qualifikationen von Mord und Totschlag flexibler zu gestalten. Man hört davon nichts mehr. Es könnte aussehen wie Milde. Milde gilt heute als Schwäche. Kann beim „Kannibalen“ eine Entlassung riskiert werden? Ist es wirklich der Rückfall, den man fürchtet? Oder eher die Schlagzeile, dass so einer aus dem Gefängnis darf? Fest steht: Herr M. sitzt dort auch als ein Produkt dessen, was Fortschritt heißt. Ohne Internet wäre er einsam geblieben. Aber frei.

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