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Politik: Straßburg will Rechte von Arbeitern stärken

EU-Parlament zur Entsenderichtlinie: Bei Einsatz im Ausland müssen Standards des Gastlands gelten

Strassburg - Wer Arbeitnehmer ins EU-Ausland schickt, muss nach dem Willen des EU-Parlaments auch weiterhin die dort geltenden arbeitsrechtlichen Standards erfüllen. Das Parlament sprach sich in einem am Donnerstag angenommenen Initiativbericht dafür aus, dass diese Pflicht für europäische Unternehmen auch bei einer Entsendung auf Zeit gilt – im Rahmen der sogenannten EU-Entsenderichtlinie, mit der Arbeitnehmer, vor allem im Baugewerbe, über die Landesgrenze geschickt werden. Solche Unternehmen müssten sich, wie bisher, etwa bei Arbeitszeit und Urlaubsgeld an die Regeln im Gastland halten und auch Kontrollen zulassen. Die EU-Abgeordneten sprachen sich am Donnerstag unter anderem dafür aus, dass Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern im Gastland einen Rechtsvertreter benennen müssen.

Vor allem in den alten Mitgliedstaaten der EU gibt es den Wunsch, die Entsenderichtlinie zu überarbeiten und Arbeitnehmerrechte zu stärken. Dahinter wittern allerdings vor allem Europaabgeordnete aus den zehn neuen EU-Staaten den Versuch des Protektionismus. Diese Befürchtung äußerte im Europaparlament auch der EU-Kommissar für Arbeit und Soziales, der tschechische Ex-Premierminister Vladimir Spidla. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1996, die die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland regelt, müsse besser umgesetzt werden, sagte Spidla. Vor allem bei der Information von Arbeitgebern und –nehmern über die EU-Bestimmungen gebe es Defizite.

Dass ausländische Arbeitgeber nicht immer die Normen im Gastland erfüllen, zeigt sich beispielsweise bei Urlaubsgeldansprüchen von Bauarbeitern, die nach Deutschland entsandt wurden: Die deutsche Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft fordert Millionenbeträge von ausländischen Arbeitgebern, die keine Beiträge geleistet haben.

Die für den Initiativbericht des EU-Parlaments zuständige Abgeordnete Elisabeth Schroedter (Grüne) warf der Brüsseler Kommission vor, sie wolle Kontrollen von entsandten Arbeitnehmern in den jeweiligen Gastländern erschweren. Um entsandten Arbeitnehmern aus dem Ausland einen Mindestlohn zu sichern, sei es notwendig, dass der jeweilige Arbeitgeber am Arbeitsort Lohnunterlagen vorhalte, sagte Schroedter.

Dagegen sprach sich die polnische EU-Abgeordnete Malgorzata Handzlik, die der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament angehört, gegen bürokratische Hürden in den Gastländern aus. Es erschwere den freien Wettbewerb, wenn von den entsandten Arbeitnehmern übermäßig viele Dokumente verlangt würden, sagte sie.

Wenn es um die Rechte der entsandten Arbeitnehmer geht, vollführt die Brüsseler EU-Kommission einen schwierigen Balanceakt: Einerseits liegen ihr viele Klagen osteuropäischer Dienstleistungsunternehmen vor, die sich über hohe bürokratische Hürden besonders in den „alten“ EU-Mitgliedstaaten beklagen. Andererseits gilt es, Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu ahnden. Derzeit versucht die EU-Behörde, mit Hilfe von Fragebögen eine Art Lagebild für die 25 EU-Staaten zu erstellen. Im kommenden April will die Kommission dann einen Bericht vorlegen. Gegen europäische Staaten, die gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, will die Behörde gegebenenfalls auch Verfahren wegen Vertragsverletzung einleiten.

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