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Sein Gesicht ist auch ohne elektronische Hilfe gut zu erkennen: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

© dpa

Strategien gegen Terror: Gesichtserkennung ja - aber bitte genau hinschauen

Der Innenminister plant nach dem Schleier-Verbot die nächste Enthüllung: Den Video-Scan. Die Idee ist richtig - mit Augenmaß. Ein Kommentar

Ein Schleier-Verbot muss her, hieß es gerade, nun zündet der Bundesinnenminister bereits die nächste Stufe der Gesichtserfassung: Er will biometrische Erkennungsdienste in die aus seiner Sicht ohnehin auszubauende Videoüberwachung integrieren. Für ihn ist die Sache einfach. Was Private mit Smartphone-Kamera plus Internet aus Spaß anstellen, das muss dem Staat bei der Terrorabwehr erst recht erlaubt sein. Eine Gleichung mit Fehlern. Denn anders als der Minister meint, liegt in der Identitätskontrolle ein anderer Grundrechtseingriff als in der bloßen Videoaufzeichnung. Zudem würde der Staat systematisch und vernetzt organisieren, was Einzelne bisher als Privatvergnügen veranstalten. Gleichwohl ist der Vorschlag sinnvoll. Seine vernünftige Realisierung hängt davon ab, wie und wo Erfassungsrechte bemessen und Löschpflichten ausgestaltet werden, um die Grundrechtsbelastung für Unbeteiligte gering zu halten. Es spricht wenig dagegen, zur Fahndung ausgeschriebene Terror-Verdächtige per Scan zu identifizieren. Nur bedeutet es nicht, großflächig Schleier-Verbote normieren zu müssen. Wer möchte, der mag sich, je nach Laune, auch fürderhin einen Sack überziehen, Bärte ankleben oder Gurkenmasken auflegen.

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