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Berufsverbot: Streit geht in zweite Instanz

Der Rechtsstreit um das Berufsverbot für einen Heidelberger Realschullehrer geht in die nächste Runde. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ließ mit einem Beschluss Berufung in dem Fall zu.

Mannheim - Dem Lehrer Michael C. wurde die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte im März 2006 in erster Instanz das Berufsverbot bestätigt und dabei keine Berufung zugelassen. Der VGH gab nun aber einem Antrag des Lehrers auf ein Berufungsverfahren statt. Zur Begründung hieß es, der Erfolg des Berufungsverfahrens sei "offen". Insofern bestünden "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts.

Der Kläger hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg um eine Stelle als Realschullehrer beworben. Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe lehnte eine Einstellung aber wegen Zweifeln an der Verfassungstreue des Bewerbers ab. Es schloss sich damit einer Einschätzung der ehemaligen baden-württembergischen Kultusministerin und amtierenden Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) an. Es soll sich um den derzeit bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall handeln, bei dem ein Lehrer betroffen ist.

Nach den baden-württembergischen Schulen hatte auch das Bundesland Hessen dem Heidelberger aus politischen Gründen eine Anstellung verwehrt. In seinem Kampf um eine Stelle wird Michael C. unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt. (tso/ddp)

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