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Unerwünschte Meldung. Politikerkinder stören den Schulfrieden, meinen manche.

© Foto: Armin Weigel/dpa

Streit um AfD-Politikerkind: Eine Waldorfschule braucht Nachhilfe in Demokratie

Ob privat oder öffentlich - Schulen dürfen niemanden diskriminieren. Die Ausgrenzung der Rechten nimmt seltsame Züge an. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Eine Berliner Privatschule hat beschlossen, die Aufnahme eines Kindes abzulehnen. Das kommt dort häufiger vor, weil die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze um das Drei- bis Vierfache übersteigt. Neu ist der Grund der Ablehnung. Es handelt sich um das Kind eines AfD-Abgeordneten.

Seit Wochen wird das diskutiert. Es soll sogar eine Versammlung mit den Eltern gegeben haben. „Wie gehen wir damit um, wenn das Kind eines AfD-Politikers für die Schule angemeldet wird?“, hieß es auf der Tagesordnung. Ja, wie? Nun ist eine Lösung gefunden: Weil es den Konflikt um das Kind gebe, könne man ihm nicht mehr mit der nötigen Unvoreingenommenheit begegnen.

Privatschulen sind keine Privatsache

Nun sagen die einen, es sei das gute Recht einer privaten Schule, sich seine Schülerinnen und Schüler auszusuchen. Das stimmt. Es ist aber nicht ihr gutes Recht, Kinder zu diskriminieren. Privatschulen sind Teil der staatlichen Schulordnung. Das Grundgesetz garantiert ihre Existenz, aber es unterwirft sie der staatlichen Aufsicht. Auch Privatschulen sind an das Berliner Schulgesetz gebunden, das zudem ihre öffentliche Finanzierung mit zweckgebunden Zuschüssen regelt.

Privatschulen sind alles andere als eine Privatsache. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das auch für den Bildungsbereich und Berufszugänge gilt, sind Benachteiligungen wegen Religion oder Weltanschauung verboten. Sollte es Berliner Privatschulen tatsächlich erlaubt sein, Kinder wegen politischer Ansichten ihrer Eltern die Tore zu verschließen, müsste das schleunigst geändert werden. Nötigenfalls per Gesetz.

Im Prinzip gibt es keinen Konflikt. Schule und Eltern haben einen daraus gemacht. Sich jetzt darauf zu berufen, eben dieser Konflikt verhindere es, das Kind anzunehmen, verwechselt Ursache und Wirkung in einer Weise, die an der Eignung des betroffenen Instituts als nichtstaatlicher Ersatzschule zweifeln lässt. Sollten auch Mädchen abgelehnt werden können, weil sie türkischer Herkunft sind, Kopftuch tragen und es darum Diskussionen gibt? Oder Flüchtlingskinder, weil Schule und Eltern meinen, die sollen sich erst mal ordentlich integrieren?

Die AfD-Ausgrenzer radikalisieren sich

Selbst wenn das Kind bei Youtube mit Deutschlandhütchen auf dem Kopf „Merkel muss weg“ predigt, sollte es eine Berliner Privatschule besuchen dürfen. Sinn von Schule ist, neben Bildung und Zeitvertreib, integrativ zu wirken. Eine pädagogische Strategie, die dieses Ziel verfolgt, wird im Umgang mit der AfD unterschätzt.

Wie sich an diesem Beispiel zeigt, radikalisiert die Ausgrenzung nicht nur die Ausgegrenzten, sondern auch die, die ausgrenzen. Allein ein Thema wie das genannte auf die Tagesordnung einer Schulversammlung zu setzen, steht für einen gedankenlosen Abschied aus dem demokratischen Konsens. Es gibt offenkundig auch Schulversager, die ihre Schulzeit längst hinter sich haben.

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