zum Hauptinhalt

Streit vor Gericht: Die EU hält Naturschützer für Unternehmer – Berlin nicht

Sind Naturschutzverbände gewinnorientierte Unternehmen? Diese Frage will die Bundesregierung vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg grundsätzlich klären lassen, weshalb sie kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vor wenigen Tagen Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht hat.

Berlin - Der Streit dreht sich um Naturschutzflächen, die der Bund an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, an mehrere Bundesländer und auch an Naturschutzverbände übertragen will oder schon übertragen hat. Diese Flächen des „nationalen Naturerbes“, zu dem auch das sogenannte Grüne Band gehört, das sich entlang der ehemaligen Grenze zur DDR entwickelt hat. Durch die grenzbedingte Zwangsberuhigung sind dort einmalige Ökosysteme entstanden, die möglichst vollständig geschützt werden sollen. So weit so gut.

Die Probleme haben nun aber damit angefangen, dass die Bundesregierung im März 2007 diese Flächenübertragungen im Rahmen des nationalen Naturerbes und für sogenannte Naturschutzgroßprojekte der EU-Kommission zur Notifizierung vorlegte. Die Regierung wollte sich „aus Gründen der Rechtssicherheit“, wie es im Umweltministerium heißt, von der Kommission bestätigen lassen, dass diese Flächenübertragungen nun gerade keine Beihilfen im Sinne der europäischen Wettbewerbsrechtes sind. Nach zweieinhalb Jahren intensiver Prüfung entschied die EU-Kommission Anfang Juli jedoch, dass diese Flächenübertragungen als „staatliche Beihilfen“ zu werten seien, die aber zulässig seien, weil die begünstigten Naturschutzverbände „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen“.

So hatte sich das Umweltministerium das nicht vorgestellt. Nach dieser Entscheidung müsste jegliche Form von Verbändeförderung von der EU-Kommission beihilferechtlich gebilligt werden. Wenn in einem Naturschutzprojekt Personalkosten anfallen, könnten diese sogar als unzulässige Betriebsbeihilfe eingestuft werden, fürchten die Fachleute im Ministerium. Deshalb sucht die Bundesregierung nun Hilfe in Luxemburg und hat eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der EU-Kommission erhoben. Wie lange auch nur die erste Instanz darüber brüten wird, ist ungewiss. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false