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Arzt am Apparat: Krankschreiben per Telefon soll weiterhin möglich sein.

© Marijan Murat/dpa

Telefon-Krankschreibungen weiter möglich: Sonderregelung soll bis 4. Mai gelten

Erst sollte die Ausnahmeregelung heute enden, nun soll sie doch weiter gelten: Telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch soll weiterhin möglich.

Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Coronakrise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit.

Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken.

Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Bei einer Sitzung am vergangenen Freitag wurde sie nicht mehr verlängert - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert. Arbeitgeber hatten die Entscheidung begrüßt. (dpa, Reuters)

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