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Terrorzelle NSU: Untersuchungsausschüsse sollen Defizite der Ermittler aufdecken

Untersuchungsausschüsse im Bund und in Thüringen sollen den Pannen bei den Ermittlungen zur Jenaer Terrorzelle nachgehen.Welche Defizite des Verfassungsschutzes sind dabei aufzuarbeiten?

Von Frank Jansen

Die Untersuchungsausschüsse zum rechtsextremen Terror, auf die sich die Fraktionen im Bundestag und im Thüringer Landtag am Donnerstag einstimmig verständigten, werden ein Dickicht von Indizien, Vermutungen und mehr oder weniger gesicherten Belegen sichten müssen. Suchen werden die Abgeordneten vor allem nach Pannen des Verfassungsschutzes und der Polizei im Fall der Thüringer Terroristen. Im Beschluss des Bundestages zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses heißt es, das Gremium solle „insbesondere klären, ob Fehler oder Versäumnisse von Bundesbehörden, auch in ihrem Zusammenwirken mit Landesbehörden, die Bildung und die Taten der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund’ sowie deren Unterstützernetzwerk begünstigt oder die Aufklärung und Verfolgung der von der Terrorgruppe begangenen Straftaten erschwert haben“.

Die Recherchen der Gremien könnten für mehrere Verfassungsschutzbehörden unangenehm werden. Einen wunden Punkt hat bereits der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, im Dezember im Interview mit dem Tagesspiegel genannt. Nach dem Verschwinden von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Anfang 1998 sei vier Jahre „intensiv gesucht worden, dann endeten diese Bemühungen“. Ein „eindeutiger Grund hierfür“ sei nicht erkennbar, sagte Fromm. Und er fügte hinzu, auch wenn die meisten Taten des Trios ab 2003 verjährt waren, hätte dies für den Verfassungsschutz „kein Grund sein müssen, sich nicht weiter um die Verschwundenen zu kümmern“.

Mit anderen Worten: Der Verfassungsschutz, wie auch die Polizei, stellte die Suche nach dem Trio ein, obwohl es als gefährlich galt. Bei einer Razzia im Januar 1998 in Jena hatten Polizeibeamte in einer von den Neonazis genutzten Garage vier Rohrbomben entdeckt. Immerhin nach einem Hinweis des Thüringer Verfassungsschutzes. Aber warum ließ der Verfolgungseifer nach?

Ein Grund sind offenbar strukturelle Defizite im Verbund der Verfassungsschutzbehörden. Der Thüringer Nachrichtendienst übermittelte, wie es bei den Landesbehörden üblich war, nur einen Teil seiner Informationen dem Bundesamt. Hätten dort alle Meldungen über das Trio vorgelegen, wäre eine länderübergreifende Regie bei der Suche nach den verschwundenen Neonazis denkbar gewesen. Zumal es schon Ende der 1990er Jahre Spuren gab in Richtung Sachsen, Niedersachsen und Berlin. Das Bundesamt hätte vermutlich auch darauf gedrungen, die Recherchen über 2001 hinaus fortzusetzen.

Dieses strukturelle Defizit scheint jetzt jedoch ausgeräumt zu sein. Die Staatssekretäre der Innenministerkonferenz einigten sich Ende 2011 darauf, die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes zu stärken. Jede Länderbehörde für Verfassungsschutz soll jetzt alle Informationen zu gewaltbereiten Rechtsextremisten nach Köln schicken.

Neben den Untersuchungsausschüssen wird sich eine Bund-Länder-Kommission mit Pannen und Versäumnissen der Behörden im Fall NSU befassen. Da sind neben strukturellen Problemen auch die teilweise seltsamen Methoden des Thüringer Verfassungsschutzes in der Amtszeit seines Chef Helmut Roewer zu prüfen. Der Nachrichtendienst gab Ende der 1990er Jahre dem rechtsextremen V-Mann Tino Brandt 2500 D-Mark, die er an das Trio weiterleiten sollte. Die Behörde erwartete, dass sich die Untergetauchten von dem Geld falsche Pässe besorgen, mit denen die Polizei sie bei einem Grenzübertritt hätte erwischen können. Selbst Verfassungsschützer sprechen von einer abenteuerlichen Idee.

Die Untersuchungsausschüsse, vor allem das Gremium in Erfurt, werden außerdem prüfen müssen, ob der Verfassungsschutz und die Polizei bei der Observation möglicher Helfer der Terrorgruppe Fehler machten.

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