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Politik: Teure Blockade

Die EU verklagt Deutschland, weil ein Gentechnikgesetz noch nicht gilt

Berlin – Möglicherweise muss die nächste Bundesregierung für eine jahrelange Blockade des Bundesrats bezahlen. Am Freitag kündigte die Europäische Kommission an, Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, weil die Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) noch immer nicht umgesetzt ist. Wird Deutschland verurteilt, könnten täglich Millionen Euro fällig werden. Tatsächlich hätte die EU-Richtlinie bereits vor der Bundestagswahl 2002 umgesetzt sein müssen. Damals war noch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zuständig, die keine Anstalten machte, sich des Themas anzunehmen. Nach der Wahl 2002 ging die Zuständigkeit auf Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) über.

Künast legte wenig später ihren ersten Entwurf für ein Gentechnikgesetz vor. Darin wurde geregelt, unter welchen Bedingungen die so genannte grüne Gentechnik angewendet werden darf. Kernstück des Gesetzes ist eine klare Haftungsregelung. Wer gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, muss für mögliche Schäden aufkommen, selbst dann, wenn er sich an die so genannte gute fachliche Praxis gehalten hat. Wird also die Ernte eines konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Landwirts mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt und kann dieser seine Ware nicht mehr als gentechnikfrei vermarkten, muss der Gentechnik-Bauer für den Schaden aufkommen. Lässt sich der Verursacher nicht genau zuordnen, haften alle benachbarten Gentechnik-Bauern. Außerdem sollten sich „Personenkreise mit einem berechtigten Interesse“ informieren dürfen, wo Gentech-Flächen zu finden sind. Dann könnte ein benachbarter Bauer beispielsweise statt Mais eine andere Frucht anbauen, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Bauernverband, FDP und große Teile der Union verurteilten das Gesetz von Anfang an als „Gentechnikverhinderungsgesetz“. Schon im ersten Anlauf blieb es im damals schon stark unionsdominierten Bundesrat hängen. Künast entschied sich daraufhin, die nicht zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzes in den Bundestag einzubringen. Zwar erhob der Bundesrat erneut Einspruch gegen das Gesetz. Doch am Tag vor der Vertrauensfrage beschloss der Bundestag wesentliche Teile des Gentechnikgesetzes. Allerdings gelang es Künast nicht, die zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzes durch den Bundesrat zu bringen. Außerdem kündigten CDU und FDP an, sie wollten das gesamte Gesetz revidieren und stattdessen einen Haftungsfonds einrichten, in den neben der Saatgutindustrie und den Bauern auch der Staat einzahlen soll.

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