Ungewöhnlich scharf hat sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den obersten Verfassungsrichters Andreas Voßkuhle vorgeknöpft. Nun steht Friedrich damit zwar selbst in der Kritik. Aber in der Sache spricht er vielen in der Union aus der Seele.
Rechtsausschuss-Vorsitzender Kauder verlangt mehr Zurückhaltung von Innenminister Friedrich. Dieser hatte gestern den Verfassungsgerichtspräsidenten Voßkuhle in die Schranken gewiesen. Die Einmischung des Verfassungsrichters Voßkuhle in die Politik geht vor allem konservativen Parlamentariern zu weit.
Im Grundsatz, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ist die Antiterrordatei verfassungskonform. In vielen Einzelheiten aber nicht. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern und die Richter haben dafür eine Frist gesetzt.
Berlin - Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit einer weiteren Beschwerde zum bevorstehenden NSU-Prozess befassen. Die Anwälte des Vaters und der vier Schwestern des von der Terrorzelle in Kassel ermordeten Halit Yozgat haben sich am Wochenende an die Karlsruher Richter gewandt, um zu erreichen, dass die Hauptverhandlung per Video in einen zweiten Saal des Oberlandesgerichts München übertragen wird.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich ein weiteres Mal mit dem NSU-Prozess befassen. Mit einem Eilantrag will einer der Opferanwälte eine Videoübertragung der Verhandlung in einen zweiten Saal durchsetzen.
Der Verteidigungsminister darf bei einem Terrorangriff nicht allein über den Einsatz der Bundeswehr im Inland entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag eine entsprechende Bestimmung des Luftsicherheitsgesetzes für nichtig.
Der Bundesrat hat sich für einen NPD-Verbotsantrag entschieden, die Bundesregierung dagegen. Und der Bundestag? Der muss noch entscheiden. Jetzt wollen sowohl SPD als auch Union und FDP kommende Woche eigene Anträge einbringen - allerdings mit unterschiedlicher Stoßrichtung.
Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht am Freitag seine Entscheidung zur Platzvergabe beim NSU-Prozess verkündet, hatte der Mainzer Sender auch schon ein Statement vom Kläger. Dabei ging allerdings nicht alles mit rechten Dingen zu.
Nachdem Nebenkläger wegen der Verschiebung des NSU-Prozesses Entschädigung forderten, sagte Bayerns Justizministerin Merk ihnen am Dienstag finanziellen Ausgleich zu. Andrea Titz, neue Sprecherin des OLG München, verteidigte die Entscheidung, den NSU-Prozess zu verschieben.
Der NSU-Prozess wird verschoben. Das OLG München setzt ein neues Akkreditierungsverfahren an. Der Zeitplan mit der Befragung von fast 370 Zeugen ist nun schon vorab aus den Fugen geraten.
Aufschub für Beate Zschäpe: Die Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts, den NSU-Prozess auf Mai zu verlegen, um die Medienplätze neu zu vergeben, wird sowohl zustimmend als auch kritisch kommentiert.
Am Tag, als die Verschiebung des NSU-Prozesses beschlossen ist, schicken die leitenden Herren ihre Sprecherinnen vor. Es wird eine Pressekonferenz, die zur Mauertaktik des Münchener Gerichts passt.
Zehn Morde, Sprengstoffanschläge, Raubüberfälle – am Mittwoch beginnt in München der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe NSU. Welche Fragen soll er klären?
Wir haben gewonnen, titelte am Samstag die türkische Zeitung „Sabah“. Ausgerechnet beim NSU-Prozess sollten Journalisten aus der Türkei nicht dabei sein. Ihre Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe hat Erfolg gehabt. Ein Besuch in der Europa-Redaktion.
Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess ist zu groß für das Münchner Oberlandesgericht geworden, und so erleben wir das Bundesverfassungsgericht in der Rolle, die es am liebsten spielt, als Konsensstifter und Friedensbringer. Nicht nur türkische Medien dürfen nun sicher sein, noch teilzunehmen, auch der Vorsitzende Richter hat eine neue Gewissheit: Er kann, jedenfalls unter Einschluss von Türken (und Griechen) von höchster Stelle abgesegnet, machen, was er möchte.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung “Sabah“ gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess teilweise stattgegeben. Jetzt muss die Akkreditierung nach anderen Regeln gestaltet werden - oder zumindest ein Zusatzkontingent geschaffen werden.
Kein Cent mehr für Zweckverbände: Trotz vom Land attestierter Regelungslücke will der Verband Deutscher Grundstücksnutzer mit einem märkischem Musterfall nach Karlsruhe ziehen.
Potsdam - Trotz eines Präzedenz-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sollen im Land Brandenburg weiterhin Zehntausende Grundstückseigner nachträglich für vor zwei Jahrzehnten errichtete Großklärwerke und Überland-Abwassertrassen zur Kasse gebeten werden. Diese Linie im Umgang mit den sogenannten „Altanschließern“, deren Immobilien bereits zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, hat zumindest Innenminister Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtages verkündet.
Potsdam reagiert auf ein Karlsruher Urteil: Wasseranschlussbeiträge sollen nicht mehr Jahrzehnte später verlangt werden können. Das Land gesteht eigene Regelungslücke ein.
Nächste Woche beginnt der Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und seit Wochen gibt es massive Kritik am Oberlandesgericht München wegen des Akkreditierungsverfahrens für Journalisten. Jetzt haben sich 55 Bundestagsabgeordnete eingeschaltet.
Im Streit um die Presseplätze im NSU-Prozess werden immer neue Details bekannt. Die türkische Zeitung "Sabah", die Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt hat, sieht darin eine Ungleichbehandlung deutscher und nicht deutscher Medien.
Das Gerangel um die Beobachterplätze beim NSU-Prozess nimmt zu. Jetzt wollen weitere Journalisten Verfassungsbeschwerde einlegen. Ob Karlsruhe noch rechtzeitig vor Prozessbeginn entscheiden kann, ist offen.
Ob Manfred Götzl geahnt hat, welchen Sturm der Entrüstung er auslösen wird? Götzl ist der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats des Münchner Oberlandesgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass öffentliche Abgaben, etwa für Abwasserleitungen, nicht zeitlich unbegrenzt rückwirkend erhoben werden dürfen. Aus Sicht des innenpolitischen Sprechers der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, setzt das Gericht damit besonders in den Fragen des Vertrauensschutzes neue Maßstäbe.
Schlechte Zeiten für die NPD: Alle Mitarbeiter der Parteizentrale aus Geldnot gekündigt und kein Ort für einen Parteitag gefunden. Das Siechtum der Partei nährt die Zweifel derjenigen, die gegen ein Verbotsverfahren sind.
Die in Deutschland lebende Türkin Gülsüm Demiral hat Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherheitsverfügung des Münchner Oberlandesgerichts im NSU-Verfahren eingelegt. Diese richte sich aber nicht gegen die Modalitäten des Medienzugangs, sondern gegen die Regelungen für normale Zuhörer, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts.
Zu enger Gerichtssaal, zu strenge Akkreditierungsregeln. Drei Wochen vor Beginn des Prozesses gegen Beate Zschäpe und andere mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe NSU steht das Münchner Oberlandesgericht beträchtlich unter Druck. Ist die Kritik berechtigt?
Kopfschütteln im Osten über die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich. Brandenburgs Finanzminister Helmut Markov räumte dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wenig Chancen ein. Allerdings werde dadurch der Solidaritätsgedanke diskreditiert.
Die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich wurde lange angedroht und mehrfach beschlossen. Jetzt, ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in beiden Ländern, ist sie eingereicht worden. Inhaltlich richtet sie sich nicht zuletzt gegen die Hauptstadt.
Änderung mit Folge: Der Bundestag nimmt sich des Telekommunikationsgesetzes an. Sicherheitsbehörden sollen künftig auch Zugang zu Passwörtern und PIN-Codes für Handys, E-Mail oder Cloud-Daten bekommen.
Es ist in jedenfalls einer Hinsicht egal, welche Koalition in der kommenden Legislaturperiode am Ruder steht; die weitere Angleichung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe dürfte zum Programm gehören. Nun liegt dem Bundesverfassungsgericht auch der erste Fall vor, in dem ein gemeinsames Adoptionsrecht gefordert wird.
Berlin - Nach dem Urteil zur sogenannten Sukzessivadoption muss sich das Bundesverfassungsgericht erstmals auch mit der gemeinschaftlichen Adoption durch homosexuelle Lebenspartner beschäftigen. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Tagesspiegel am Donnerstag, das Amtsgericht Berlin-Schöneberg habe in Karlsruhe zwei Fälle vorgelegt, nach denen das bisher geltende Verbot eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ehepartnern darstelle.