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Thema

Bundesverfassungsgericht

Er nimmt den Länderfinanzausgleich ins Visier: CSU-Chef und bayrischer Ministerpräsident Horst Seehofer.

Dem Zahlmeister der Nation platzt der Kragen: Bayern macht ernst und klagt gegen den Länderfinanzausgleich. Spätestens Ende des Jahres soll die Klage eingereicht werden. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sieht der Überprüfung durch das Gericht gelassen entgegen.

27 Nationalstaaten, ein europäischer Bundesstaat - so sieht es Tagesspiegel-Redakteur Albert Funk.

Die Europäische Union ist schon viel weiter, als viele in Deutschland wahrhaben wollen. Sie ist ein gemeinsamer Staat, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das anders sieht.

Von Albert Funk
Papst Benedikt XVI. geht gegen das Satiremagazin "Titanic" vor.

Die Papst-Titelseite der "Titanic" ist eine sorgfältig komponierte politisch-gesellschaftliche Satire. Die Gerichte stehen nun vor der Frage, wie sie darüber entscheiden sollen. Hierauf gibt es eine deutliche Antwort: Gegen den Papst selbstverständlich.

Von Jost Müller-Neuhof

Zum Beschneidungsurteil Ob dieses Urteil juristisch korrekt ist, oder ob das Kölner Landgericht die Frage der angenommenen Kollision von Grundrechten nicht doch lieber dem Bundesverfassungsgericht hätte vorlegen sollen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann es nur als kulturell intolerant und geschichtsvergessen ansehen.

Foto: dapd

Berichterstattung zu ESM und Fiskalunion Das Grundgesetz legt in seinem Artikel 79 die unverbrüchlichen Grundsätze fest, die auch mit verfassungsändernden Mehrheiten nicht durchbrochen werden dürfen. Zu ihnen gehört nach Artikel 20 das Prinzip der Demokratie.

Der Dax hat am Mittwoch nach einem schwächeren Start keine klare Richtung gefunden. Zuletzt notierte der Leitindex leicht im Plus – kurz vor Handelsschluss stieg er um 0,5 Prozent auf 6468 Punkte.

Das Bundesverfassungsgericht soll über Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt entscheiden. Wie liefen die Verhandlungen?

Von
  • Robert Birnbaum
  • Johannes C. Bockenheimer

Möchte man wissen, wie Angela Merkel zu der vor dem Bundesverfassungsgericht anlaufenden Prüfung der jüngsten Euro-Rettung steht, muss man auf die Wortwahl ihrer Rede zu den von ihr abgelehnten Euro-Bonds im Bundestag achten. „Abgesehen davon, dass sie verfassungswidrig wären, sind sie auch .

Von Jost Müller-Neuhof

Rettungspaket, Schuldenlast, Fiskalpakt – die europäische Integration mutet den Deutschen viel zu. Nun wird diskutiert, ob die Deutschen über die Rettungsmaßnahmen oder gar eine neue Verfassung abstimmen sollten. Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?

Von
  • Albert Funk
  • Robert Birnbaum
Jahrtausendalte Religionsgeschichte. Hier beten bei einer Beschneidungszeremonie in Budapest ein Rabbi und der Vater für den acht Tage alten Ruben.

Laut einer Umfrage hält eine Mehrheit der Deutschen das Kölner Urteil zu Beschneidungen für richtig. Der Zentralrat der Muslime erwägt indes eine Klage in Karlsruhe. Unterstützung bekommen die Religionsgemeinschaften aus der Politik.

Von Michael Schmidt
Her mit dem Geld. Und das Grundgesetz immer schön links liegen lassen.

Die Parteien umgehen die Regeln der Parteienfinanzierung, indem sie ihren Stiftungen, Fraktionen und Stäben Gelder zuschanzen. Der Jurist Hans Herbert von Arnim begründet, warum er mit der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht klagt.

Von Hans Herbert von Arnim
Angela Merkel bei der Abstimmung zum Fiskalpakt und ESM im Bundestag.

Kanzlerin Merkel hat nachgegeben: Am Ende des EU-Mammutgipfels standen eine große Niederlage und nur ein kleiner Sieg. In Bundestag und Bundesrat setzte sie sich dann trotzdem durch. Doch das letzte Wort wird nun in Karlsruhe gesprochen: Die angekündigten Klagen gegen die Euro-Rettung wurden eingereicht.

Von
  • Robert Birnbaum
  • Christopher Ziedler
Ist Beschneidung Körperverletzung? Um diese Frage geht es in der Debatte. Aber auch um mehr.

Muslimische und jüdische Verbände in Berlin warnen vor negativen Folgen des Urteils zur rituellen Beschneidung. Sie befürchten mehr illegale Eingriffe. Kolat fordert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Von
  • Annette Kögel
  • Claudia Keller
Merkel ist am Ball, aber wie lange noch? Die Kanzlerin muss in der Euro-Krise handeln, statt immer nur Nein zu sagen.

Die Bundeskanzlerin hat es wieder allen gezeigt, Griechenland lässt sie abblitzen, den europäischen Regierungschefs diktiert sie die Bedingungen für die Eurorettung. Die Wähler stehen hinter ihr, die Opposition im eigenen Land hat kapituliert. Doch Merkel wandelt auf einem schmalen Grat.

Von Christoph Seils
Foto: dapd

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fordert eine noch längere Lebensarbeitszeit Wir sollen also nach dem Willen der OECD länger arbeiten, um unsere eigene und die Renten Kinderloser zu sichern. Als ob wir Eltern durch die Sorge um unseren Nachwuchs nicht schon mehr als genug für die Sicherung künftiger Renten getan hätten.

Die Richter in Karlsruhe – hier der Zweite Senat – ließen bereits wissen, dass allein die Prüfung einer Einstweiligen Anordnung mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird. Foto: Thomas Wieck/dapd

Niemand in Berlin mag darüber nachdenken, was passiert, sollte das Bundesverfassungsgericht ESM-Klägern recht geben.

Von Robert Birnbaum
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Bundespräsident Joachim Gauck.

Bundespräsident Gauck unterschreibt das Gesetz für den dauerhaften europäischen Rettungsschirm auf Bitten des Verfassungsgerichts vorerst nicht. Der Grund sind einige Eilanträge, unter anderem von den Linken. Für die Märkte ist das eine schlechte Nachricht: Drohen Turbulenzen?

Von Antje Sirleschtov

Dem Bundesverfassungsgericht stehen schwierige Tage bevor. Wenn Bundestag und Bundesrat nächste Woche den europäischen Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm ESM absegnen, müssen die Karlsruher Richter sozusagen in der Minute danach mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen beide Vorhaben rechnen.

Von Robert Birnbaum
Entscheidungen mit Tragweite für Deutschland verkünden die Verfassungsrichter häufig. Doch nun könnte ihre Entscheidung auch schwerwiegende Folgen für ganz Europa haben.

Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer heiklen Entscheidung: Stoppt es mit einer einstweiligen Verfügung den ESM-Vertrag, sind die Folgen unabsehbar.

Von Robert Birnbaum
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