Stephan Wiehler befürwortet einen Militäreinsatz in der BER-Krise.
Bundesverfassungsgericht

Immer war die Bundeswehr ein politischer Topos, über den sich die Nation entzweien konnte. Doch nach dem ungewöhnliche Richterspruch aus Karlsruhe bleiben die Spielräume der Politik erhalten, wie sie waren. Deshalb ist er keine Katastrophe.

Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erlaubt in engen Grenzen Militäreinsätze in Deutschland. Das war lange Zeit äußerst umstritten. Doch was ändert sich mit der neuen Entscheidung wirklich?

Darf die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland militärische Mittel einsetzen? Das Bundesverfassungsgericht sagt nun in einem Urteil Ja - stellt aber strenge Bedingungen. Die Union verbucht das Urteil als politischen Erfolg.

Zum Schuljahresbeginn hat der Paritätische Wohlfahrtsverband nachgerechnet. Das Ergebnis: Die Hilfen, die der Staat Familien mit geringem Einkommen für den Schulbedarf gewährt, reichen nicht annähernd.
Die Textilbranche will die Ökostrom-Abgabe vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Dazu strengen drei Unternehmen Klagen gegen ihre Energieversorger an, wie der Branchenverband Textil+Mode am Dienstag in Berlin erklärte.

In der NPD-Verbotsdebatte drängt Horst Seehofer auf einen Alleingang des Bundesrats - und stößt damit in Berlin auf Skepsis. Unterdessen kommt es, wie viele Experten befürchtet haben: Welche V-Männer und V-Frauen als Delegierte an Parteitagen teilgenommen haben, bleibt geheim.

Merkel droht ein einsamer Herbst – in den eigenen Reihen schwindet der Rückhalt für ihre Europapolitik. Doch das ist nicht Merkels einzige Baustelle: Vor der frisch aus dem Urlaub Zurückgekehrten liegt ein Haufen Arbeit. Unerfreuliche Arbeit.

Sollen künftig auch eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben vom Ehegattensplitting profitieren? Eine große Mehrheit der Deutschen ist dafür. In der Koalition geht der Streit um das Thema weiter.

FDP-Chef Philipp Rösler ist bei der Gleichstellung homosexueller Paare vorgeprescht. Er erhält zwar Unterstützung, aber die Fraktionsführung ist wenig begeistert. Und die SPD legt nach.

Die Bundesregierung streitet offen über die Frage, ob homosexuelle Paare steuerlich mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden sollen. FDP-Chef Philipp Rösler preschte mit vor. Doch nun gibt es bei den Liberalen Widerstand.
In Gleichstellungsfragen wird das Bundesverfassungsgericht zunehmend ungeduldig. Nach der Entscheidung zum Familienzuschlag für Beamte Anfang August kippte das Gericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss Regeln zur Grunderwerbsteuer, die Lebenspartnerschaften benachteiligen.

13 Unionsabgeordnete sprechen sich für die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften aus, doch es gibt auch erheblichen Widerstand - aus der eigenen Partei. Die SPD will das Thema mit einem fraktionsübergreifenden Antrag vorantreiben.
Initiative: Verstoß gegen objektives Willkürverbot

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt die Initiative von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Begründung: Sie lebten „konservative Werte“.
210 Menschen haben in Potsdam einen Anspruch

Die Eurokrise spitzt sich zu, Europa steht vor einem Herbst der Entscheidungen. Die deutsche Innenpolitik wird dies fundamental verändern, doch die Regierung ist nicht mehr handlungsfähig. Kanzlerin Merkel kann sich auf die Opposition mittlerweile mehr verlassen als auf die Regierungsparteien.

Kindeswohl, Elternsorge, Religionsfreiheit: Die Familienrechtlerin Susann Bräcklein vermutet in der Debatte um die Beschneidung, dass es in den nächsten Jahren mehr Ersatzrituale und weniger Beschneidungen geben wird.
Brandenburg: Sozialminister setzt Urteil aus Karlsruhe um / Oberhavel hält an dem umstrittenen Gutscheinsystem fest

Ohne Gelder aus dem Länderfinanzausgleich ginge nichts mehr. Doch nun klagt Bayern gegen die Transferzahlungen. Und da ist noch der Tropf des Bundes.
Grundsteuerhebesätze: Berlin ist bereits Spitze und muss die Berechnungsgrundlagen korrigieren.

SPD-Senatorin Dilek Kolat spricht im Tagesspiegel-Interview über ihre Sympathie für die kleinen „Spätis“, das Berliner Ladenöffnungsgesetz und warum der Verkauf auch an Sonntagen verfassungsrechtlich schwer durchsetzbar wäre.
Gute Laune bei den Länderchefs von Berlin und Brandenburg: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der BER-Flugroutengegner abgewiesen. Eine Bürgerinitiative will nun nach Karlsruhe ziehen.

Die Gemeinde hätte laut Bundesverwaltungsgericht schon bei der Planfeststellung klagen müssen. Jetzt wird der Gang vor das Bundesverfassungsgericht geprüft.

Edelfeder Heribert Prantl beschrieb für ein Porträt eine Szene, die er selbst gar nicht erlebt hatte - und sorgte damit für Entrüstung in der Branche. Nach einer Entschuldigung auf der Seite Drei der „Süddeutschen Zeitung“ stellen sich Fragen zum Wesen der Reportage.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht gekippt, demnächst entscheidet es über Fragen der Euro-Rettung. Schon wird den Richtern vorgeworfen, eine eigene politische Agenda zu verfolgen. Eine Gegenrede.
Das Transparent an der Münchner Feldherrnhalle verkündete: „Das Kreuz bleibt – gestern – heute – morgen.“ Und wer immer noch nicht verstanden hatte, dem schallte es entgegen: „Erlöse uns, Herr, von Richtern und Politikern, die Dein Hl.
Ein demokratisches Gemeinwesen hat verschiedene Möglichkeiten, Religion zu schützen. Gottlos geben sich die wenigsten.

Bis Herbst 2013 muss ein neues Wahlrecht her. Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagt, zur Not werde sich das Gericht selbst darum kümmern. Das hätte zumindest einen Vorteil

Durch eine Reportage in der "Süddeutschen Zeitung" weiß die Öffentlichkeit jetzt, wie es in der Küche von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle zugeht. Doch woher weiß der Autor das? Ein "FAZ"-Leitartikel belebt eine alte Mediendebatte neu.

Durch eine Reportage in der "Süddeutschen Zeitung" weiß die Öffentlichkeit jetzt, wie es in der Küche von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle zugeht. Doch woher weiß der Autor das? Ein "FAZ"-Leitartikel belebt eine alte Mediendebatte neu.
Das Wahlrecht wurde Instrument vor allem großer Parteien. An denen ist es, dies zu ändern
Deutschland braucht ein neues Wahlrecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was hat Bestand – und was muss neu geregelt werden?

Über Jahrzehnte ist das Wahlrecht zum Werkzeug des Machtstrebens der Parteien geworden. Dabei ist es viel mehr als das, es gehört zum Fundament demokratischer Herrschaft. Deswegen soll und muss die Politik dem Wahlrecht endlich seine Würde zurückgeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt. Linken-Fraktionschef Gysi unterstellt der Regierung vorsätzlichen "Verfassungsbruch". Und selbst CDU-Politiker Lammert kritisiert Mängel bei der Gesetzgebung.

Wir sind beim Wahlrecht vom Hundertsten ins Tausendste geraten. Die Debatte ist zu einer bürgerfernen Diskussion unter Mathematikern, Spezialpolitologen und Fachjuristen missraten. Das Bundesverfassungsgericht ist daran nicht unschuldig.

Ohne Gelder aus dem Länderfinanzausgleich ginge nichts mehr in Berlin. Doch nun klagt Bayern gegen die Transferzahlungen. Und dann ist da noch der Tropf des Bundes.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Asylbewerberleistungen löst Freude aus

Viele Flüchtlinge wollen nach Berlin - hier bekommen sie Bargeld und keine Gutscheine. Deshalb sind die Wohnheime auch überfüllt. Über das zusätzliche Geld, dass ihnen das Bundesverfassungsgerichts zugesprochen hat, freuen sie sich. Alle Probleme lassen sich damit aber nicht lösen.

Seit 1993 wurden die Leistungen für Asylbewerber nicht mehr erhöht - trotz Inflation. Das Bundesverfassungsgericht wertet dies als Verletzung der Menschenwürde und verpflichtet die Behörden, Flüchtlingen genauso viel Sozialhilfe zuzugestehen wie Deutschen. Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen begrüßen den Urteilsspruch.