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Thema

Bundesverfassungsgericht

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sowie die Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann, von Sachsen, Markus Ulbig, und von Hessen, Boris Rhein (alle CDU), während der Innenministerkonferenz.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben einen einstimmigen Beschluss gefasst. Trotzdem ist das Ergebnis weniger deutlich, als es die Befürworter eines Verbotsverfahrens erhofft hatten.

Von
  • Christoph Schmidt Lunau
  • Frank Jansen
Eine neues NPD-Verbotsverfahren ist in der Diskussion. 2003 scheiterte der Antrag.

Ein NPD-Verbotsverfahren kann nur eine von mehreren denkbaren Konsequenzen aus dem Schock über den Terror der Zwickauer Neonazizelle sein, meint Frank Jansen. Zunächst einmal müsste endlich die reale Dimension der rechten Gewalt zur Kenntnis genommen werden.

Von Frank Jansen

Am zweiten Adventssonntag dürfen alle Berliner Geschäfte von 13 bis 20 Uhr öffnen – ebenso wie am vierten Advent. Den Verkauf an allen vier Sonntagen vor Heiligabend hatte das Bundesverfassungsgericht 2009 für unzulässig erklärt, am 11.

Mit dem Nachtflugbetrieb am künftigen Flughafen in Schönefeld wird sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Mehrere Kläger wollen dort gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorgehen, das nur ein Nachtflugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr bestätigt hatte.

Der Neonazi-Terror bringt die Bundesregierung in sicherheitspolitischen Fragen in Zugzwang. Wird eine neue Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung nun doch bald kommen?

Von Robert Birnbaum
Klare Ansagen. 77 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland sind dem Politbarometer zufolge für ein Verbot der NPD. Foto: Christof Stache/dpa

Trotz bestehender Zweifel ist seit Freitag klar: Der Bundesrat wird versuchen, einen neuen NPD-Verbotsantrag beim Verfassungsgericht vorzulegen.

Von Albert Funk
Eine buntere Mischung im Europaparlament beeinträchtigt nicht die politische Stabilität urteilte das Verfassungsgericht und kippte die Fünfprozentklausel.

Das Verfassungsgericht kippt die Fünfprozenthürde und verändert so das EU-Parlament. Das Urteil ist aber auch eine Mahnung an den deutschen Gesetzgeber, das Wahlrecht nicht zum eigenen Machterhalt zu missbrauchen.

Von Gerd Appenzeller

Den Nachtfluggegnern bleiben eine Verfassungsklage oder eine Beschwerde in Straßburg. Sie haben wenig Aussicht auf Erfolg, hoffen aber noch immer - auch auf ein Volksbegehren.

Von Klaus Kurpjuweit
In der Debatte um den Staatstrojaner sollte auch die "Hackerethik" des Chaos Computer Clubs näher unter die Lupe genommen werden.

Der Chaos Computer Club hat mit dem "Staatstrojaner" eine sinnvolle Diskussion angestoßen – allerdings aus eher geringem Anlass, meint Jost Müller-Neuhof. Wer aber Kampagne macht, gefährdet seine Rolle als Aufklärer.

Von Jost Müller-Neuhof
Baufortschritt. Der Großflughafen in Schönefeld nimmt immer deutlichere Konturen an. Die Flugrouten- und Nachtflug-Pläne sind indes weiter heftig umstritten.

UPDATE. Der Weg wird steinig. Wenn die Nachtfluggegner beim künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ in Schönefeld weiter vor Gericht Erfolg suchen wollen, müssen sie sehr hohe Hürden überwinden.

Von
  • Matthias Matern
  • Klaus Kurpjuweit
  • Hagen Ludwig

Bürgerinitiativen geben auch nach dem Leipziger Urteil nicht auf. Sie planen Volksbegehren und weitere Klagen gegen die Entscheidung, nach der in Schönefeld auch am späten Abend und frühen Morgen geflogen werden darf.

Von Sandra Dassler

Trojaner sind Programme, die über eine Internetverbindnung auf einem Computer installiert werden, Daten sammeln, verändern und weitergeben. Der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte Staatstrojaner kann weitaus mehr als die vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zu Online-Durchsuchungen 2008 zugelassene Überwachung von Internettelefonie und von Chats.

Insgesamt wird die Quellen-TKÜ bislang offenbar selten eingesetzt. Mehrere Bundesländer haben aber bestätigt, über entsprechende Software zu Verfügen.

Bei der Trojaner-Software bleibt oft unklar, was bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) tatsächlich ausgespäht wird. Auf politischer Ebene wird heftig über Kontrolle und Verantwortung diskutiert.

Von
  • Antje Sirleschtov
  • Anna Sauerbrey
Die Enthüllungen des Chaos Computer Clubs machen deutlich, wie weit die technische Entwicklung bei der Verfeinerung von Überwachungsmechanismen vorangeschritten ist.

Was ihre Privatsphäre angeht, ist diese Republik abgestumpft. Der Skandal um den Bundestrojaner ist ein Weckruf. Staat und Bürger müssen sich jetzt fragen, was sie sein wollen: Ein Rechtsstaat oder ein Präventivstaat.

Von Anna Sauerbrey
Teile des Codes des Bundestrojaners. Die Spionagesoftware soll nach Angaben des Chaos Computer Clubs erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen und gegen deutsches Recht verstoßen.

Eine staatliche Spionagesoftware kann nach Angaben des CCC viel mehr, als sie eigentlich darf. Auf Bundesebene soll die Software aber nicht zum Einsatz gekommen sein, behauptet das Innenministerium. In Bayern dagegen schon.

Von
  • Anna Sauerbrey
  • Johannes Schneider
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